Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
01.10.2024
07:40 Uhr

Zukunfts-Plan der Grünen: Keine Schlupflöcher für Hausbesitzer und Erben mehr

Zukunfts-Plan der Grünen: Keine Schlupflöcher für Hausbesitzer und Erben mehr

Mit dem neuen Vorstand der Grünen wird sich auch inhaltlich einiges ändern. Ein Arbeitspapier schlägt Maßnahmen vor, mit denen Immobilien-Investoren und -konzerne mehr Steuern zahlen müssten. Auch reiche Erben sollen keine Ausnahmen mehr bekommen.

Spekulationssteuer auf alle Immobilienverkäufe

Wenn Sie innerhalb der vergangenen zehn Jahre eine Immobilie gekauft haben und diese heute wieder verkaufen, dann müssen Sie auf den Gewinn zwischen Kauf und Verkauf Steuern bezahlen. Das gleiche gilt für Grundstücke. Umgangssprachlich wird das Spekulationssteuer genannt, praktisch müssen Sie aber den Gewinn aus dem Verkauf auf Ihr Einkommen in dem betreffenden Jahr aufschlagen und zahlen entsprechend eine höhere Einkommensteuer.

Von diesem Steueraufschlag gibt es bisher zwei Ausnahmen: wenn die verkaufte Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt wurde oder wenn die Immobilie mehr als zehn Jahre nach dem Kauf wieder verkauft wird. Diese Frist soll für alle nicht selbst genutzten Immobilien abgeschafft werden, was zu Mehreinnahmen von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr führen könnte.

Keine Ausnahmen für Immobilienunternehmen mehr

Für Unternehmen und andere Organisationen, die Immobilien besitzen, gelten steuertechnisch bis jetzt mehrere Ausnahmeregeln. Eine Immobiliengesellschaft, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, zahlt bisher etwa Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne, aber keine Gewerbesteuer. Diese Ungerechtigkeiten wollen die Grünen beseitigen, was zu Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro führen könnte, die ausschließlich bei den Kommunen landen würden.

Auch das Steuerschlupfloch bei „Shared Deals“ soll geschlossen werden. Dabei wird vorgeschlagen, dass die Grunderwerbsteuer anteilig gezahlt wird, was Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bedeuten würde.

Keine Ausnahmen mehr bei der Erbschaftsteuer

Auch bei der Erbschaftsteuer sollen bisherige Schlupflöcher für besonders hohe Erbschaften gestrichen werden. Aktuell wird bei Erbschaften von mehr als 26 Millionen Euro eine Verschonungsbedarfsprüfung durchgeführt, um zu prüfen, ob der Erbe die eigentlich fällige Steuer aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Diese Ausnahme soll abgeschafft werden, da sie sehr reiche Menschen bevorteilt.

Expertenmeinungen

„Aus ökonomischer und sozialer Perspektive, kluge Vorschläge der Grünen“, urteilt Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Der Chef des Münchner Ifo-Institutes, Clemens Fuest, verweist darauf, dass ähnliche Vorschläge schon Ende 2021 gemacht wurden. Fuest kritisiert jedoch, dass im Papier der Grünen nicht klar ist, was mit den Mehreinnahmen geschehen soll. Er würde sie am liebsten dafür eingesetzt sehen, die Baukrise in Deutschland zu bekämpfen.

Die Grünen haben mit diesen Vorschlägen ein klares Zeichen gesetzt, dass sie entschlossen sind, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Ob diese Maßnahmen jedoch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Diskussion um gerechtere Besteuerung von Immobilien und Erbschaften weiter an Fahrt aufnehmen wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“