
Justizversagen in Niedersachsen: Gewalttätiger Migrant durfte nach brutalem Angriff auf freiem Fuß bleiben
Ein erschütternder Fall von Behördenversagen erschüttert die beschauliche Hansestadt Lüneburg. Ein illegal in Deutschland lebender Migrant aus Guinea-Bissau konnte nach einem brutalen Angriff auf eine Bäckereiverkäuferin weiter frei herumlaufen - mit fatalen Folgen.
Bürokratische Hürden verhindern Abschiebung eines Intensivtäters
Der 30-jährige Asylbewerber, der bereits mit etwa 50 Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten sein soll, attackierte zunächst eine Verkäuferin der Bäckerei Knaack mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht. Was dann folgte, zeigt einmal mehr die erschreckende Handlungsunfähigkeit des deutschen Rechtsstaats: Trotz sofortigen Handelns der Ausländerbehörde lehnte das zuständige Amtsgericht eine Abschiebehaft ab - aus rein formalen Gründen.
Eskalation der Gewalt nach richterlicher Fehlentscheidung
Die verheerenden Konsequenzen dieser Entscheidung ließen nicht lange auf sich warten. Bereits einen Tag später kehrte der aggressive Täter zur Bäckerei zurück. Diesmal eskalierte die Situation vollends: Der Migrant versetzte der wehrlosen Verkäuferin eine Kopfnuss und biss ihr in die Hand. Die Frau erlitt schwere Verletzungen im Gesicht- und Halsbereich und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Opferfamilie verliert Vertrauen in deutschen Rechtsstaat
"Wir zahlen hier Steuern, wir arbeiten hier und wir müssen damit leben, dass ein Mann meine Mutter immer wieder angreifen darf"
Diese erschütternden Worte stammen vom 19-jährigen Sohn des Opfers. Die Familie, selbst mit Migrationshintergrund aus dem Iran, zeigt sich zutiefst enttäuscht von den deutschen Behörden. Der Sohn sieht sich nun gezwungen, seine Mutter bei der Arbeit zu beschützen - eine Aufgabe, die eigentlich dem Staat zukommen sollte.
Bürokratische Spitzfindigkeiten vor Opferschutz
Die Begründung des Amtsgerichts für die Ablehnung der Abschiebehaft mutet geradezu grotesk an: Es sei nicht ausreichend dargelegt worden, mit welchem Sicherheitspersonal und welchem konkreten Flug die Abschiebung erfolgen solle. Diese bürokratische Spitzfindigkeit wiegt offenbar schwerer als der Schutz der Bürger vor einem mehrfach gewalttätig gewordenen Intensivtäter.
Späte Reaktion der Justiz
Erst nach dem zweiten, noch brutaleren Angriff reagierte die Staatsanwaltschaft mit der Beantragung einer Hauptverhandlungshaft. Eine erneute Prüfung des Abschiebeantrags soll folgen - für das schwerverletzte Opfer kommt diese Einsicht allerdings zu spät.
Dieser Fall reiht sich ein in eine lange Liste von Justizversagen im Umgang mit kriminellen Migranten und wirft erneut die Frage auf, ob der deutsche Rechtsstaat seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern noch gerecht wird.
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