
Deutsches Gericht ermöglicht Auslieferung: Afghanischer Schleuser muss in griechische Haft
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Auslieferung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Griechenland für rechtmäßig erklärt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Problematik der illegalen Migration und deren strafrechtliche Konsequenzen in Europa.
Schwerwiegender Fall von Passfälschung und Schleusung
Der Verurteilte hatte sich 2020 in Thessaloniki eines besonders dreisten Täuschungsversuchs schuldig gemacht. Er händigte einem Landsmann einen echten afghanischen Pass samt deutschem Aufenthaltstitel aus, um diesem die illegale Einreise nach Österreich zu ermöglichen. Dank der Aufmerksamkeit griechischer Grenzbeamter konnte dieser Versuch der organisierten Schleusung jedoch vereitelt werden. Die griechische Justiz reagierte mit einer deutlichen Strafe von sechs Jahren Gefängnis.
Rechtliche Grundlagen der Auslieferungsentscheidung
Die Frankfurter Richter begründeten ihre Entscheidung mit der beidseitigen Strafbarkeit der Tat - sowohl nach deutschem als auch nach griechischem Recht. Besonders bemerkenswert: Das sonst oft vorgebrachte Abschiebeverbot griff in diesem Fall nicht. Die Richter argumentierten messerscharf, dass der Verurteilte durch seine eigenen Handlungen bereits bewiesen habe, dass eine Ausreise für ihn durchaus möglich und zumutbar sei.
Ein Signal gegen illegale Migration
Diese Entscheidung des OLG Frankfurt sendet ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen die unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland immer mehr außer Kontrolle gerät. Sie zeigt, dass unsere Justiz durchaus handlungsfähig ist, wenn es darum geht, Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Migration konsequent zu ahnden.
Differenzierung rechtlicher Instrumente
Im Kontext der aktuellen Migrationsdebatte ist es wichtig, die verschiedenen rechtlichen Instrumente klar zu unterscheiden. Eine Ausweisung bedeutet den behördlich angeordneten Verlust des Aufenthaltsrechts. Die Abschiebung stellt die zwangsweise Durchsetzung einer solchen Ausreisepflicht dar. Die Auslieferung hingegen, wie im vorliegenden Fall, ist die Überstellung eines Straftäters an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder -vollstreckung.
Der Beschluss des OLG Frankfurt (Az. 2 OAusA 24/25) vom 25. März 2025 ist nicht anfechtbar und zeigt, dass der Rechtsstaat durchaus in der Lage ist, klare Kante zu zeigen - wenn er denn will. In Zeiten einer verfehlten Migrationspolitik der Ampelregierung ist dies ein ermutigendes Zeichen.

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