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Ein politischer Eklat bahnt sich in Thüringen an: Die mit Abstand stärkste Fraktion im Landtag wird systematisch von der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgeschlossen. Die AfD-Fraktion wehrt sich nun mit juristischen Mitteln gegen diese fragwürdige Praxis der Altparteien.
Die Situation mutet geradezu grotesk an: Während die Linkspartei gleich zwei Sitze in der wichtigen Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) erhält, bleibt die AfD als stärkste Oppositionskraft komplett außen vor. Dies widerspricht nicht nur demokratischen Grundprinzipien, sondern könnte auch gegen geltendes Recht verstoßen. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz schreibt nämlich ausdrücklich vor, dass die parlamentarische Opposition entsprechend ihrer Stärke im Kontrollgremium vertreten sein muss.
Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen "Brandmauer" gegen rechts wird hier offenbar gezielt versucht, demokratische Kontrollrechte auszuhebeln. Besonders pikant: Die Linkspartei, die faktisch Teil des Regierungslagers ist, erhält überproportional viele Sitze, während die eigentliche Opposition systematisch ausgegrenzt wird.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof steht nun vor einer wegweisenden Entscheidung. Bereits am kommenden Freitag wollen die Richter über zwei Eilanträge der AfD-Fraktion beraten. Diese fordert, dass die ParlKK ihre Arbeit nicht ohne AfD-Beteiligung aufnehmen darf.
Die systematische Ausgrenzung der stärksten Oppositionskraft erinnert in fataler Weise an Praktiken aus der DDR-Zeit. Damals dienten die sogenannten "Blockflöten-Parteien" als demokratisches Feigenblatt für ein undemokratisches System. Die Frage ist nun: Will man in Thüringen wirklich zu solchen Methoden zurückkehren?
Eine funktionierende Demokratie lebt von effektiver parlamentarischer Kontrolle - gerade auch durch die Opposition. Wenn die mit Abstand stärkste Fraktion systematisch von Kontrollgremien ausgeschlossen wird, höhlt dies die demokratischen Grundprinzipien aus. Das Verfassungsgericht steht nun vor der Aufgabe, die parlamentarischen Minderheitenrechte zu schützen und damit auch die Demokratie selbst.
Die kommenden Tage werden zeigen, ob in Thüringen wieder demokratische Vernunft einkehrt oder ob parteipolitische Interessen weiterhin über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt werden. Für die Glaubwürdigkeit unserer parlamentarischen Demokratie wäre eine Korrektur des bisherigen Kurses dringend geboten.
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