
Berliner Justizvollzug im Gender-Chaos: Erste Trans-Häftlinge nach Bedrohungen verlegt
Die umstrittenen Folgen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes zeigen sich nun auch in Berliner Gefängnissen. Wie aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Justiz hervorgeht, mussten bereits zwei biologisch männliche Häftlinge, die sich als Frauen identifizieren, aus Sicherheitsgründen aus dem Frauengefängnis in den Männervollzug zurückverlegt werden. Der Grund: Sie hätten weibliche Mitgefangene bedroht.
Warnungen werden Realität: Sicherheitsbedenken bestätigen sich
Die Entwicklung bestätigt die Befürchtungen vieler Kritiker des im November 2023 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes. Das von der Ampel-Koalition durchgesetzte Gesetz ermöglicht es, Geschlechtseinträge und Vornamen ohne psychologische Gutachten zu ändern - ein Umstand, der nun auch im Strafvollzug für erhebliche Probleme sorgt.
„Uns fehlt ein klares Konzept für den Umgang mit diesen Menschen", beklagt Thomas Goiny, Berliner Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten.
Bundesweite Vorfälle häufen sich
Die Situation in Berlin steht nicht isoliert da. Eine Erhebung in den Justizministerien der Bundesländer offenbarte bereits fünf dokumentierte Übergriffe von Transfrauen auf weibliche Häftlinge, unter anderem in Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob das neue Gesetz möglicherweise auf Kosten der Sicherheit von Frauen geht.
Justizapparat ohne klare Handlungsrichtlinien
Besonders problematisch erscheint die mangelnde Vorbereitung der Justizbehörden auf die neue Situation. Statt klarer Handlungsanweisungen gibt es lediglich halbjährliche Fallkonferenzen, bei denen die weitere Vorgehensweise diskutiert wird. Eine Situation, die sowohl für das Gefängnispersonal als auch für die Inhaftierten zu erheblicher Unsicherheit führt.
Traditionelle Schutzräume in Gefahr
Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich die Problematik, wenn ideologisch motivierte Gesetzgebung auf die Realität trifft. Während die Befürworter des Selbstbestimmungsgesetzes von mehr Freiheit und Selbstbestimmung sprechen, werden elementare Schutzräume für Frauen - selbst in Gefängnissen - in Frage gestellt.
Die Berliner Justizverwaltung gibt sich trotz der Vorfälle noch gelassen. Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg betont, dass es bislang zu keinen "unangenehmen Überraschungen" gekommen sei - eine Einschätzung, die angesichts der bereits erfolgten Verlegungen durchaus kritisch hinterfragt werden darf.
Ausblick bleibt ungewiss
Mit der vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags rechnet die Justizverwaltung mit einer Zunahme entsprechender Fälle. Ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen werden, um die Sicherheit aller Inhaftierten zu gewährleisten, bleibt abzuwarten. Die aktuellen Entwicklungen lassen jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Ampel-Koalition die praktischen Konsequenzen ihrer Gender-Politik ausreichend durchdacht hat.

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