
Wirtschaftsminister Habeck kritisiert Lieferkettengesetze scharf
In einer überraschenden Wendung kritisierte Wirtschaftsminister Robert Habeck die bürokratischen Anforderungen der bestehenden Lieferkettengesetze scharf. Diese Kritik, die von einigen Beobachtern als ungewöhnlich für einen Grünen-Politiker angesehen wurde, stieß auch innerhalb seiner eigenen Partei auf Widerstand.
Habecks Forderung nach Bürokratieabbau
Habeck forderte auf dem Unternehmertag des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten, die mit den Lieferkettengesetzen einhergehen. Er verglich die notwendige Reform mit dem Einsatz einer Kettensäge, was bei vielen an die markige Rhetorik des argentinischen Präsidenten Javier Milei erinnerte. Doch anders als Milei, der für radikale Deregulierung steht, möchte Habeck die grundlegenden Prinzipien der Lieferkettengesetze nicht antasten.
Die Anforderungen der Lieferkettengesetze
Aktuell gibt es drei zentrale Lieferkettengesetze, die deutsche Unternehmen betreffen: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das europäische Lieferkettengesetz und die Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten. Diese Gesetze, insbesondere das europäische Lieferkettengesetz, das 2025 in Kraft tritt, verlangen von Unternehmen umfangreiche Berichte über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette. Diese Berichte binden erhebliche Ressourcen sowohl in den Unternehmen als auch in den zuständigen Behörden.
Interne Kritik innerhalb der Grünen
Die scharfe Kritik Habecks an den bürokratischen Anforderungen wurde von der grünen Europaabgeordneten Anna Cavazzini nicht gut aufgenommen. Sie wies darauf hin, dass Habeck nicht im Namen der gesamten Partei spreche. Dabei wurde jedoch übersehen, dass Habeck die Grundzüge der Lieferkettengesetze nicht infrage stellte, sondern lediglich die damit verbundenen bürokratischen Hürden reduzieren möchte.
Auswirkungen auf Unternehmen
Habecks Vorschlag könnte den Unternehmen tatsächlich eine gewisse Erleichterung verschaffen, da sie weniger Berichte erstellen müssten. Dennoch bleiben die Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Lieferkettengesetze nachzuweisen, falls es zu Vorwürfen kommt. Dies bedeutet, dass die bürokratischen Anforderungen nicht vollständig verschwinden würden.
Lieferkettengesetze als Bürokratiemonster
Das europäische Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden können. Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Dies betrifft zunächst große Unternehmen, soll jedoch später auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet werden. Auch die Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten erfordern umfangreiche Nachweise über die Herkunft von Produkten, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass die Lieferkettengesetze trotz Habecks Kritik weiterhin einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bedeuten. Seine Forderung nach einer Reduzierung der Berichtspflichten könnte jedoch ein erster Schritt in Richtung einer Entlastung der Unternehmen sein.
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