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04.12.2024
06:57 Uhr

Strafverfolgung im Internet: Richterbund fordert schärfere Überwachungsmöglichkeiten

Strafverfolgung im Internet: Richterbund fordert schärfere Überwachungsmöglichkeiten

In einer Zeit, in der die digitale Kriminalität stetig zunimmt, werden die Rufe nach effektiveren Ermittlungsmethoden immer lauter. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat nun eine klare Position bezogen und fordert deutlich erweiterte Befugnisse für Ermittlungsbehörden im digitalen Raum.

Kampf gegen Cyberkriminalität: Aktuelle Maßnahmen reichen nicht aus

Die Zahlen sind alarmierend: Allein im Jahr 2023 mussten sich die Staatsanwaltschaften mit rund 5,4 Millionen neuen Fällen befassen - ein historischer Höchststand. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, fordert nun einen "politischen Neustart" nach der kommenden Bundestagswahl.

Kontroverse um IP-Adressen-Speicherung

Im Zentrum der Diskussion steht die Forderung nach einer befristeten Speicherpflicht für IP-Adressen. Diese digitalen Identifikationsmerkmale seien oft der einzige Ermittlungsansatz, um Täter im Internet aufzuspüren. Besonders bei schwerwiegenden Delikten wie der Verbreitung von Kinderpornografie könnte eine solche Maßnahme entscheidend zur Aufklärung beitragen.

Die derzeitige Situation gleicht einem Ermittler, der zwar weiß, dass ein Verbrechen begangen wurde, aber keine Möglichkeit hat, Spuren zu sichern.

Ampel-Koalition blockiert sich selbst

Die aktuelle Ampel-Regierung zeigt sich in dieser wichtigen Frage zerstritten. Während die FDP auf das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren setzt, bei dem Daten erst bei einem konkreten Verdacht "eingefroren" werden, kritisiert der Richterbund diesen Ansatz als völlig unzureichend.

Warum das "Quick Freeze"-Verfahren nicht ausreicht

  • Uneinheitliche Speicherpraxis der Telekommunikationsanbieter
  • Maximale Speicherdauer von nur sieben Tagen
  • Zu kurzes Zeitfenster für effektive Ermittlungen
  • Abhängigkeit vom Zufall der Speicherpraxis

Ausblick und Forderungen

Der Deutsche Richterbund plädiert für eine ausgewogene Lösung: Eine zeitlich begrenzte, rechtsstaatlich klar definierte Speicherpflicht für IP-Adressen. Dies würde den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, ohne dabei unverhältnismäßig in Bürgerrechte einzugreifen.

Die ideologisch motivierte Blockadehaltung einzelner Regierungsparteien verhindert derzeit eine pragmatische Lösung dieses drängenden Problems. Dabei zeigt die stetig steigende Zahl der Cyberkriminalität, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es bleibt zu hoffen, dass nach der nächsten Bundestagswahl eine realitätsnähere Politik in diesem wichtigen Bereich möglich wird.

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