Steuerklassen-Reform: Christian Lindner nennt Datum für Änderungen
Die Ampelkoalition plant eine umfassende Reform der Steuerklassen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat nun ein konkretes Datum für die Umsetzung vorgelegt. Ab Januar 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und durch das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 ersetzt werden.
Mehr Fairness durch neues Faktorverfahren
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 verständigt. Nun hat Lindner laut einem Bericht des „Handelsblatts“ den Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vorgestellt. „Mit der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll der Lohnsteuerabzug zum 1. Januar 2030 insgesamt vereinfacht werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Das neue Verfahren sei einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness.
Ungerechtigkeit der bisherigen Regelung
Derzeit können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bereits freiwillig in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst, wer von beiden am Ende mehr Netto vom Brutto bekommt. Durch die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 erhält der Ehepartner mit dem höheren Einkommen überproportional mehr Netto, während der Partner mit dem niedrigeren Verdienst deutlich weniger Netto herausbekommt. Diese Ungerechtigkeit soll durch die Reform beseitigt werden.
Auswirkungen der Reform
Ziel der Reform ist es, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse 5 soll damit vermieden werden. Dadurch soll insgesamt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung entsprechend des jeweils bezogenen Arbeitslohns erreicht werden.
Zweifel an der Umsetzung
Lindner verspricht, dass unterm Strich nach der Reform genauso viel übrig bleiben soll wie heute, jedoch gerechter verteilt. Der Mehrverdiener in der Ehe werde am Ende etwas weniger rausbekommen, der Geringverdiener dafür aber mehr. Ob das genauso eintrifft, darüber gibt es jedoch Zweifel. Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, könnten durch den Wegfall der Steuerklassenkombination 3 und 5 für einen Partner weniger werden.
Ehegattensplitting bleibt unberührt
Beim Aufsplitten auf verschiedene Steuerklassen handelt es sich nicht um das eigentliche Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting kommt zum Tragen, wenn Ehepaare oder auch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften sich für eine sogenannte Zusammenveranlagung entscheiden und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das Ehegattensplitting ist von der Reform jedoch nicht betroffen.
Die geplante Reform der Steuerklassen ist ein weiterer Schritt der Ampelregierung, die Steuerpolitik in Deutschland zu modernisieren und gerechter zu gestalten. Ob die gewünschten Effekte tatsächlich eintreten, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Steuerbelastung für viele Bürger transparenter und nachvollziehbarer werden soll.
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