Scharfe Kritik an Ampelregierung: Bundesrechnungshof mahnt verfassungswidriges Handeln an
Die Ampelregierung steht erneut im Fokus der Kritik. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits die Finanzplanungen der Ampel mit einem Urteil kassiert hatte, wird nun auch der Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 vom Bundesrechnungshof als verfassungswidrig eingestuft. Eine scharfe Mahnung, die zeigt, dass die Regierung offenbar nicht in der Lage ist, die Grundprinzipien unserer Verfassung zu respektieren.
Verfassungswidriges Handeln als Normalität?
Es scheint, als würde die Ampelregierung versuchen, die Folgen ihres eigenen Politikversagens als Krise zu deklarieren, um so die Schuldenbremse auszuhebeln. Eine Praxis, die nicht nur kritisiert, sondern auch als verfassungswidrig eingestuft wird. Würden Bürger in ähnlicher Weise gegen Gesetze verstoßen, würden sie als Kriminelle bezeichnet. Doch wie sieht das bei Regierenden aus?
Bundesrechnungshof wirft Ampelregierung Versäumnisse vor
In seiner Stellungnahme führt der Bundesrechnungshof aus, dass der Bundeshaushalt 2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und eines Notlagenbeschlusses verfassungsrechtlich äußerst problematisch bleibe. Die Ampelregierung wird beschuldigt, bei der Berechnung der erlaubten Kreditaufnahme nicht alle Sondervermögen berücksichtigt zu haben. Zudem wird festgestellt, dass eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt mit dem parlamentarischen Budgetrecht stehen könnte.
Deutliche Mahnung des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof spricht eine deutliche Mahnung an die Ampel aus. Er fordert, dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte. Doch dazu scheint die Bundesregierung offensichtlich absolut nicht fähig zu sein – und das weiß wohl auch der Rechnungshof.
Stimmen aus der Opposition
Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, kommentierte die Feststellungen des Bundesrechnungshofs in einer Presseaussendung: Sie spricht von "Haushalts-Tricksereien" der Bundesregierung und bezeichnet die nachträgliche Erfindung einer "außergewöhnlichen Notlage" als faule Ausrede, um die Unfähigkeit der Ampel zu seriöser Haushaltsführung zu bemänteln.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Ampelregierung auf diese deutliche Mahnung reagieren wird. Angesichts der bisherigen Politik scheint jedoch Skepsis angebracht. Es ist Zeit, dass die Regierung Verantwortung für ihre Fehler übernimmt und eine Politik im Sinne der Bürger und des Landes betreibt.
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