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06.10.2023
06:31 Uhr

Lastenausgleichsdebatte: Steht eine Vermögensabgabe bevor? Droht eine neue Gefahr für Ihr Haus?

Angesichts der steigenden Verschuldung wächst die Furcht, dass der Staat versuchen könnte, seine finanziellen Lücken durch neue Abgaben und Steuern zu stopfen. Besonders beunruhigend ist die Befürchtung, dass im kommenden Jahr aufgrund des 2019 geänderten „Lastenausgleichsgesetzes“ eine Vermögensabgabe eingeführt werden könnte. Auch Impfschäden sind in dem neuen Gesetzestext abgedeckt.

Die Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes

Ab dem kommenden Jahr werden in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft treten. Unter anderem werden dann zwei Änderungen des sogenannten „Lastenausgleichsgesetzes“ wirksam, die 2019 vom Bundestag verabschiedet wurden. Der zentrale Begriff der „Kriegsopferfürsorge“, der bisher in dem Gesetz zum Lastenausgleich verwendet wurde, wurde am 12. Dezember 2019 durch den Begriff „Soziale Entschädigungen nach SGB XIV“ ersetzt. Diese Änderung wird zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) wurde am 7. November 2019 ebenfalls geändert. Ab dem 01.01.2024 regelt das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern einer Gewalttat, von auch künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Die Debatte um den Lastenausgleich

Seit Monaten wird in Blogs und sozialen Netzwerken intensiv darüber diskutiert, ob durch einen neuen Lastenausgleich das Vermögen von Menschen konfisziert werden könnte. Der Schuldenberg Deutschlands wächst stetig, und Bund, Länder und Kommunen haben über die Jahre einen enormen Schuldenberg angehäuft. Zum Jahresende 2022 lag dieser laut Statistischem Bundesamt bei 2.368 Milliarden Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28.164 Euro.

Die Stiftung Marktwirtschaft und die Generationenbilanz

Die Stiftung Marktwirtschaft hat kürzlich die sogenannte Generationenbilanz veröffentlicht. Die Studie ergibt eine beeindruckende Summe von 17,3 Billionen Euro an Verschuldung. Das entspricht dem Viereinhalbfachen der jährlichen Wirtschaftsleistung in Deutschland. „Jeder muss also 4,5 Jahre arbeiten und alles an den Staatshaushalt abführen, erst dann sind wir die Lücke los“, sagte Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen, der die Studie erstellt hat, angesichts der Vorstellung der schwindelerregenden Verschuldung.

Die Vermögensabgabe und der Lastenausgleich

Angesichts dieser erdrückenden Schuldenlast ist es durchaus vorstellbar, dass die Politik den Gedanken attraktiv findet, die Bürger durch eine einmalige Abgabe an den Kosten des Schuldenabbaus zu beteiligen. Die deutsche Gesetzgebung erlaubt grundsätzlich solche Maßnahmen. Durch einen sogenannten Lastenausgleich kann der Staat in die Taschen seiner Bürger greifen.

Der Lastenausgleich ist ein Mechanismus zur Ausgleichung von Belastungen, Kosten und Verlusten. Bezahlt werden muss dies durch eine Vermögensabgabe durch den Bürger. Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, dass dieses Szenario mehr ist als nur eine „Verschwörungstheorie“. Bereits einmal mussten die Deutschen eine Vermögensabgabe leisten, um Lasten auszugleichen. Im Jahr 1952 wurde der Lastenausgleich eingeführt, um den Opfern der Kriegsfolgen zu helfen. Vor allem Hausbesitzer wurden damals vom Staat zur Kasse gebeten. Diese erhielten einen Freibetrag. Das darüber hinausgehende Vermögen wurde einmalig mit einer Sondersteuer von 50 Prozent belegt. Manche Hausbesitzer wurden durch diese Maßnahme hart getroffen, da sie durch die hohe Steuerlast plötzlich ihre Schulden nicht mehr tilgen konnten. Wer die Tilgungsrate nicht mehr zahlen konnte, verlor Haus und Hof. Das kam einer Enteignung gleich. 1982 endete der Lastenausgleich, doch das Gesetz existiert bis heute weiter.

Die aktuelle Situation

Die Lage in Deutschland hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert. Mit Corona, der Energiekrise und einer Turbo-Inflation jagte vielmehr eine Krise die andere. Ein Ende dieses Modus ist im Moment nicht absehbar. Kommt daher der Lastenausgleich im nächsten Jahr zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krisen? Als Beleg dafür, dass politisch in diese Richtung gedacht werden könnte, wird gesehen, dass aktuell die Grundsteuer in Deutschland neu geordnet wird. Mit der Reform sollen alle Immobilien neu bewertet werden. Diese Daten, so die Angst, könnten als Grundlage dazu dienen, festzustellen, wie viel Vermögen mit Blick auf Haus und Grundstück der Einzelne in unserem Land hält.

Die Aussagen von Politikern und Experten

Bisher ist ein solcher Lastenausgleich allerdings noch nicht politisch beschlossen oder findet sich im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Es gebe keine Vereinbarung zur Einführung eines Lastenausgleichs, beantwortete die Bundesregierung im März letzten Jahres eine „Kleine Anfrage“ aus der AfD-Fraktion im Bundestag, die sich nach einer Diskussion in der Koalition über eine einmalige Vermögensabgabe erkundigt. Weiter antwortet die Bundesregierung, dass auch der Koalitionsvertrag keine Vereinbarung zur Einführung einer Vermögensabgabe oder zur Belebung der Vermögenssteuer vorsehe. Zuletzt hatte auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) im August die Behauptung zurückgewiesen, dass die Bundesregierung ein „Lastenausgleichsgesetz“ nach dem Vorbild von 1952 plane. Das seien „Fake News“, sagte Lindner damals am Rande des Tages der offenen Tür der Bundesregierung. Es mache ihn „richtig sauer“, dass Thesen dieser Art „aus AfD-Kreisen“ Verbreitung fänden. Ein derartiges Vorhaben würde umfassende Enteignungsmaßnahmen zulasten vieler Bürger bedeuten.

Der Wissenschaftliche Beirat des Deutschen Bundestags hat schon 2021 eine Ausarbeitung unter dem Titel „Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögenssteuer erhoben werden?“ veröffentlicht. Darin äußert das Gremium „erhebliche Zweifel“, dass sich so eine Abgabe verfassungsrechtlich rechtfertigen lasse. Für die Erhebung einer solchen Abgabe durch den Bund bedürfe es außerordentlicher Umstände. „Wann diese vorliegen, ist nicht abschließend geklärt“, heißt es weiter.

Fazit

Angesichts der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage in Deutschland ist es wichtiger denn je, sich über mögliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die eigene finanzielle Situation zu informieren. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Bundesregierung auf die steigende Verschuldung reagiert und ob ein Lastenausgleich tatsächlich eingeführt wird. In der Zwischenzeit sollten die Bürger wachsam bleiben und sich auf alle Eventualitäten vorbereiten.

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