KI-Überwachung und strengere Verfolgung von Volksverhetzung: Nancy Faesers umstrittenes Sicherheitspaket
In einer Zeit, in der die deutsche Innenpolitik zunehmend umstrittene Maßnahmen ergreift, hat Innenministerin Nancy Faeser ein neues Sicherheitspaket vorgestellt, das weitreichende Befugnisse für Ermittlungsbehörden beinhaltet. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung könnte dieses Paket jedoch auch gegen unliebsame Stimmen innerhalb der Bevölkerung eingesetzt werden.
Technologie im Dienste der Überwachung
Das gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann präsentierte Sicherheitspaket erlaubt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bis an die Grenzen des juristisch Möglichen. Ein zentraler Bestandteil ist der automatisierte biometrische Abgleich von öffentlich zugänglichen Internetdaten, sprich: Gesichtserkennung. Diese Technologie soll helfen, Tatverdächtige oder gesuchte Personen schneller zu identifizieren. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, wie dies mit den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen vereinbar ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz
Das Innenministerium, das Justizministerium sowie das Wirtschaftsministerium versichern, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, des europäischen Datenschutzrechts und der neuen KI-VO stehen würden. Doch Kritiker fragen sich, ob diese Zusicherungen nicht nur ein Wording-Trick sind, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Bruch des Koalitionsvertrages?
Ein weiterer kritischer Punkt ist die mögliche Zusammenlegung polizeilicher Datenbanken, was der KI den Zugriff auf massive Informationsspeicher ermöglichen würde. Dies könnte einen Bruch des Koalitionsvertrages darstellen, in dem SPD, FDP und Grüne sich darauf geeinigt hatten, „biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI“ auszuschließen.
Intensivierte Verfolgung von Volksverhetzung
Das Sicherheitspaket beinhaltet auch eine Verschärfung des Digital Services Act (DSA) auf EU-Ebene. Ziel ist es, durch die Benennung konkreter Straftatbestände wie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung eine konsequentere Bekämpfung strafrechtlicher Inhalte auf Online-Plattformen zu ermöglichen. Dies könnte jedoch auch als Instrument dienen, um kritische Stimmen im Internet zu unterdrücken.
Eine gefährliche Entwicklung?
Die Debatte um den Einsatz von KI und Gesichtserkennungssoftware für Ermittlungsbehörden ist nicht neu. Bereits Anfang August hatte das Innenministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den biometrischen Abgleich mit Inhalten im Internet erlauben soll. Während das Ministerium betonte, dass es keine Echtzeit-Analyse durch Videoüberwachung geben werde, fehlt eine solche Erklärung im aktuellen Sicherheitspaket.
Die Frage bleibt: Könnten die vorgestellten Maßnahmen auch für andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden? Die Antwort darauf könnte weitreichende Konsequenzen für die Meinungsfreiheit und den Datenschutz in Deutschland haben.
Es ist offensichtlich, dass die deutsche Bundesregierung unter dem Deckmantel der Sicherheit Maßnahmen ergreift, die weit über den eigentlichen Zweck hinausgehen könnten. Ein kritischer Blick auf die Entwicklungen ist daher mehr als angebracht.
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