Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
21.06.2024
18:16 Uhr

Kelber warnt vor Chatkontrolle: Ein brandgefährliches Signal

Kelber warnt vor Chatkontrolle: Ein brandgefährliches Signal

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hat sich deutlich gegen die auf EU-Ebene diskutierte "Chatkontrolle" ausgesprochen. Diese Maßnahme, die angeblich zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern dienen soll, hält Kelber für einen Irrweg. "Die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. Es wäre ein brandgefährliches Signal in die verkehrte Richtung", sagte Kelber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Kelber betonte, dass viele Menschen aus Angst vor Überwachung die Technik nicht mehr nutzen würden. Dies würde unnötig große Sicherheitsrisiken schaffen und Technologien, die die Privatsphäre schützen, benachteiligen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden könnten, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen.

Verschobene Abstimmung und politische Reaktionen

Aufgrund mangelnder Unterstützung wurde die für Donnerstag geplante Abstimmung über die Chatkontrolle von der belgischen Ratspräsidentschaft verschoben. Es wird erwartet, dass Ungarn bei seiner bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft ab Juli einen neuen Versuch unternehmen könnte, eine Einigung zwischen den EU-Staaten zu erzielen. Die Unionsfraktion im Bundestag befürwortet einen neuen Anlauf. "Die Ampel präsentiert sich beim Thema Kinderschutz im digitalen Raum als Total-Blockierer, ohne aber zu erklären, was sie denn stattdessen für einen besseren Kinderschutz vorschlägt", sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings, dem RND.

Rechtliche Bedenken und Grundrechte

Krings betonte, dass die juristische Ausgestaltung einer Chatkontrolle mit geltenden europäischen und deutschen Grundrechten sowie der EuGH-Rechtsprechung vereinbar sein müsse. "Dafür bieten die Vorschläge der EU-Kommission und der belgischen Ratspräsidentschaft eine gute Grundlage", so Krings weiter.

Ein kritischer Blick auf die Maßnahmen

Die Diskussion um die Chatkontrolle wirft grundlegende Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auf. Während der Schutz von Kindern zweifellos eine hohe Priorität hat, darf dies nicht als Vorwand für eine flächendeckende Überwachung der Bürger dienen. Es ist bezeichnend, dass gerade in Zeiten, in denen die Bürgerrechte ohnehin stark unter Druck stehen, solche Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die EU in der Lage sein wird, eine Lösung zu finden, die sowohl den Kinderschutz als auch die Grundrechte der Bürger wahrt. Die aktuelle politische Landschaft und die Uneinigkeit innerhalb der EU-Staaten lassen jedoch Zweifel daran aufkommen, ob dies in naher Zukunft gelingen wird.

In der Zwischenzeit bleibt es wichtig, dass kritische Stimmen wie die von Ulrich Kelber Gehör finden und dass die Bürger wachsam bleiben gegenüber Maßnahmen, die ihre Freiheit und Privatsphäre einschränken könnten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“