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06.12.2024
21:52 Uhr

Hamburger Landgericht erteilt Grünen deutliche Schranken bei Falschbehauptungen

Hamburger Landgericht erteilt Grünen deutliche Schranken bei Falschbehauptungen

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Hamburg der grünen Bürgerschaftsfraktion eine empfindliche juristische Niederlage zugefügt. Die Richter untersagten per einstweiliger Verfügung die Verbreitung falscher Behauptungen über ein politisches Treffen in Potsdam.

Grüne scheitern mit irreführenden Aussagen vor Gericht

Die Hamburger Grünen hatten in einer Pressemitteilung schwerwiegende Anschuldigungen erhoben, die sich vor Gericht als unhaltbar erwiesen. Besonders brisant: Trotz vorheriger Abmahnung und dem Hinweis auf mögliche Fehler hielt die Fraktion an ihren umstrittenen Formulierungen fest - vermutlich aus ideologischen Beweggründen.

Correctiv-Berichterstattung als fragwürdige Grundlage

Bemerkenswert an dem Fall ist, dass sich die Grünen auf Recherchen des umstrittenen Medienportals Correctiv beriefen. Doch selbst die eidesstattlichen Versicherungen zweier Correctiv-Redakteure konnten die weitreichenden Behauptungen nicht stützen. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der zugrundeliegenden Berichterstattung.

Der Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke sieht in dem Urteil einen deutlichen Beleg für die problematische Wirkung der ursprünglichen Correctiv-Berichterstattung, die nun sogar eine etablierte Partei zu Fehlinformationen verleitet habe.

Wachsende Liste juristischer Niederlagen

Die Hamburger Grünen befinden sich mit dieser Niederlage in prominenter Gesellschaft. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender NDR, ZDF und SWR mussten bereits juristische Konsequenzen wegen ähnlicher Falschaussagen hinnehmen. Dies zeigt ein bedenkliches Muster in der medialen Berichterstattung auf.

Politische Dimension des Urteils

Das Urteil offenbart die problematische Tendenz einiger politischer Akteure, mit zugespitzten und nicht belegbaren Behauptungen die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Besonders kritisch erscheint dabei die Argumentation der Grünen vor Gericht, es sei ihre "Aufgabe", zur politischen Willensbildung beizutragen - auch mit wertenden Aussagen.

Diese Entwicklung wirft die grundsätzliche Frage auf, inwieweit politische Parteien ihrer Verantwortung für eine sachliche und faktenbezogene öffentliche Debatte noch gerecht werden. Das Hamburger Urteil setzt hier wichtige Grenzen und stärkt die Bedeutung einer auf Fakten basierenden politischen Auseinandersetzung.

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