Europaparlament beschließt Eilverfahren für EU-Gesetz gegen Abholzung
In einem entscheidenden Schritt hat das Europaparlament für ein Eilverfahren zur Verschiebung des EU-Gesetzes gegen Abholzung gestimmt. Diese Entscheidung fiel am Mittwoch in Straßburg und ermöglicht es, den Beschluss noch vor Jahresende zu fassen. Ursprünglich sollten große Konzerne ab Ende dieses Jahres keine Produkte mehr verkaufen dürfen, die aus Gebieten stammen, die nach 2020 abgeholzt wurden. Das neue Gesetz zielt darauf ab, Wälder zu schützen und nachhaltige Lieferketten zu fördern.
Verbot von Produkten aus abgeholzten Gebieten
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Dies betrifft unter anderem Kaffee, Palmöl, Soja, Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Für große Unternehmen sollen diese Vorschriften nun ab dem 30. Dezember 2025 gelten, während kleine und mittlere Firmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.
Kritik aus der Wirtschaft
Mehrere Wirtschaftsbranchen hatten die geplante Verordnung kritisiert, da sie nicht genügend Zeit zur Vorbereitung hätten. Darunter befinden sich die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Diese Branchen forderten mehr Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und die neuen Vorschriften umzusetzen.
Fehlende Einstufung und technische Hürden
Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand. Eine solche Einstufung würde die Nachweispflichten für Unternehmen erheblich verringern. Zudem ist die Software, über die Unternehmen ihre Daten übermitteln sollen, noch nicht zugänglich. Zahlreiche EU-Länder, darunter auch Deutschland, hatten deshalb eine Verschiebung des Gesetzes gefordert.
Politische Debatte und mögliche Änderungen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) lehnte eine inhaltliche Überarbeitung oder Aufweichung des Gesetzes ab, obwohl Waldeigentümer dies gefordert hatten. Eine solche Überarbeitung wäre theoretisch möglich, wenn einzelne Fraktionen im Europaparlament trotz Eilverfahren noch Änderungsanträge einreichen. Allerdings würde dann die Zeit knapp, um die Verschiebung noch bis Ende des Jahres endgültig zu beschließen.
Diese Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie komplex und umstritten die Umsetzung von Umweltgesetzen in der EU ist. Während der Schutz der Wälder und die Förderung nachhaltiger Lieferketten von großer Bedeutung sind, stehen wirtschaftliche Interessen und technische Hürden dem schnellen Fortschritt oft im Weg. Es bleibt abzuwarten, ob das Europaparlament die Verschiebung rechtzeitig beschließen kann und welche Auswirkungen dies auf die betroffenen Branchen haben wird.
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