Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
05.11.2024
14:27 Uhr

Durchsuchungen bei Netflix: Verdacht auf Steuerbetrug in Paris und Amsterdam

Durchsuchungen bei Netflix: Verdacht auf Steuerbetrug in Paris und Amsterdam

Ermittler in Paris und Amsterdam haben die Büros des US-Streamingdienstes Netflix aufgrund des Verdachts auf Steuerbetrug und Schwarzarbeit durchsucht. Diese Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit Vorermittlungen, die von der französischen Finanzstaatsanwaltschaft vor zwei Jahren eingeleitet wurden. Anlass waren mehrere Steuerprüfungen in den Jahren zuvor.

Hintergrund der Ermittlungen

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Zeitschrift „Lettre A“ berichtet, dass Netflix bis 2021 seine Steuerlast gesenkt habe, indem es seine in Frankreich erzielten Umsätze in den Niederlanden deklarierte. Die Kunden schlossen ihre Abonnements demnach mit einer niederländischen Gesellschaft ab. Zwischen 2019 und 2020 habe Netflix in Frankreich so nur rund 980.000 Euro Gewinnsteuer bei sieben Millionen Abonnenten gezahlt.

Im Jahr 2021 änderte Netflix seine Steuerstrategie, wodurch der in Frankreich deklarierte Umsatz von 47,1 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 1,2 Milliarden Euro im folgenden Jahr anstieg. Trotz dieser Änderung bleiben Zweifel bestehen, ob Netflix weiterhin seine Gewinne unrechtmäßig minimiert. Die operative Marge der französischen Tochtergesellschaft sei mit zwei Prozent im Vergleich zu den 20 Prozent der US-amerikanischen Muttergesellschaft weiterhin „sehr gering“, so „Lettre A“.

Netflix unter Druck

Die Ermittler wollen prüfen, ob Netflix tatsächlich seine Gewinne weiterhin unrechtmäßig minimiert. Ein Sprecher des Unternehmens hatte erklärt, dass Netflix sich an die Steuervorschriften aller Länder halte, in denen der Dienst tätig sei. Netflix verzeichnete Ende September 2024 weltweit über 282 Millionen Abonnenten und erzielte im dritten Quartal 2024 einen Umsatz von 9,82 Milliarden Dollar bei einem Nettogewinn von 2,4 Milliarden Dollar.

Investitionen in Frankreich

In Frankreich feierte Netflix kürzlich sein zehnjähriges Bestehen und meldete mehr als zehn Millionen abonnierte Haushalte. Das Unternehmen betonte, 2023 etwa 250 Millionen Euro in die französische Produktion investiert zu haben, davon 50 Millionen in Kinoproduktionen. Zu den größten Erfolgen in Frankreich zählt die Serie „Lupin“ mit Omar Sy, die es in 70 Ländern in die Top 10 der meistgesehenen Serien geschafft hat.

Steueroptimierung oder Steuerbetrug?

Die aktuellen Ermittlungen werfen ein Schlaglicht auf die Praktiken internationaler Konzerne, die durch geschickte Steueroptimierung ihre Steuerlast verringern. Dies führt dazu, dass nationale Regierungen potenziell erhebliche Einnahmen verlieren. Die Frage bleibt, ob diese Praktiken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten oder darüber hinausgehen.

Die deutsche Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an den französischen Behörden nehmen und verstärkt gegen Steuervermeidung vorgehen. Nur so können die Interessen der Bürger geschützt und die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen sichergestellt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Ermittlungen für Netflix haben werden und ob ähnliche Maßnahmen auch in anderen Ländern folgen werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“