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11.12.2024
17:41 Uhr

Digitale Gesundheitsakte: Zwangsdigitalisierung durch die Hintertür?

Digitale Gesundheitsakte: Zwangsdigitalisierung durch die Hintertür?

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) plant die Bundesregierung einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Ab dem 15. Januar 2025 soll die digitale Gesundheitsakte für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt werden - ohne dass diese aktiv zustimmen müssen.

Was steckt hinter der elektronischen Patientenakte?

Die ePA soll als digitaler Gesundheitsordner fungieren, in dem sensible medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne und Röntgenbilder zentral gespeichert werden. Offiziell verspricht die Bundesregierung, dass die Nicht-Nutzung der ePA keinerlei negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben würde. Doch Kritiker sehen darin erhebliche Risiken.

Die elektronische Patientenakte wird nach dem Prinzip der "automatischen Einwilligung" eingeführt - ein bedenklicher Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitswesen.

Zweierlei Maß bei der Einführung

Besonders brisant: Während gesetzlich Versicherte die ePA automatisch erhalten und aktiv widersprechen müssen, gilt diese Regelung nicht für Privatversicherte. Private Krankenversicherungen sind nicht einmal verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten.

Widerspruchsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte

  • Vollständiger Widerspruch gegen die gesamte ePA möglich
  • Teilweiser Widerspruch für bestimmte Behandlungssituationen
  • Einschränkung der Datenweitergabe zu Forschungszwecken
  • Widerspruch gegen Speicherung von Kassendaten

Kritische Bewertung der Einführung

Die Art und Weise der ePA-Einführung wirft viele Fragen auf. Statt auf Freiwilligkeit und Transparenz zu setzen, hat sich die Ampel-Regierung für einen problematischen Automatismus entschieden. Die Bürger werden vor vollendete Tatsachen gestellt und müssen selbst aktiv werden, um ihre Gesundheitsdaten zu schützen.

Formale Hürden beim Widerspruch

Wer der ePA widersprechen möchte, muss dies schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift tun. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Diese bürokratische Hürde könnte viele Menschen davon abhalten, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Die elektronische Patientenakte mag durchaus Vorteile bieten. Doch der gewählte Weg ihrer Einführung offenbart einmal mehr den bevormundenden Politikstil der aktuellen Bundesregierung. Statt die Bürger aktiv einzubinden und von den Vorteilen zu überzeugen, wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die Hintertür erzwungen.

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