Die neue Zensur-Behörde: Kritiker geraten ins Visier
Die Ernennung der Meldestelle „REspect!“ als „Trusted Flagger“ hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Nun verteidigen Medien wie der Spiegel und die Zeit die Bundesnetzagentur und behaupten, sie sei keine „Zensurbehörde“. Doch die Argumente sind mehr als fragwürdig.
Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur, geführt von Klaus Müller, steht nach der Berufung von „REspect!“ als Meldestelle gegen „Hass und Hetze“ stark in der Kritik. Müller betonte öffentlich, dass „REspect!“ nur illegale Beiträge im Netz melden und deren Löschung bei den jeweiligen Online-Plattformen beantragen solle. Diese Rolle ist in der EU-Verordnung Digital Services Act (DSA) verankert, die „Vertrauenswürdige Hinweisgeber“ zur Meldung von Verstößen ernennt.
Die Macht der „Trusted Flagger“
Durch die DSA-Verordnung sind Online-Unternehmen verpflichtet, Löschanträge von „Trusted Flaggern“ vorrangig zu behandeln. Kritiker sehen hierin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, da diese Meldestellen als verlängerter Arm der Regierung agieren könnten. Die Welt bezeichnet die Bundesnetzagentur sogar als „Zensurbehörde“, die legitime Meinungsäußerungen je nach politischer Perspektive willkürlich disqualifizieren könnte.
Medien verteidigen die Zensur
Die Zeit und die taz verteidigen die Bundesnetzagentur und kritisieren Medien, die gegen die Ernennung von „REspect!“ protestieren. Die Zeit wirft diesen Medien vor, „das Chaos zu fördern“ und behauptet, sie würden fälschlicherweise behaupten, nichts mehr sagen zu dürfen. Dabei ignorieren sie die zahlreichen Beitragslöschungen und polizeilichen Maßnahmen gegen regierungskritische Inhalte während der Pandemie.
Finanzierung durch die Bundesregierung
Ein entscheidendes Detail, das oft übersehen wird: „REspect!“ ist zwar eine eigenständige Organisation, wird jedoch durch die Bundesregierung finanziert. Dies wirft Fragen zur Unabhängigkeit und Objektivität der Meldestelle auf. Die taz argumentiert flapsig, dass der Staat durch Gesetze und Gerichte ohnehin die Regeln der öffentlichen Auseinandersetzung vorgebe.
Die nebulöse Definition von Hassrede
Ein Hauptfokus der „Trusted Flagger“ liegt auf der Bekämpfung von Hassrede. Doch was genau als Hassrede gilt, bleibt oft unklar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte fest, dass Hass an sich nicht strafbar sei, es sei denn, er überschreitet juristisch relevante Grenzen wie Volksverhetzung. Diese Unklarheit ermöglicht es den „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“, Beiträge nach eigenem Ermessen zu melden und Löschanträge zu stellen.
Transparenz und Objektivität
Bislang hat „REspect!“ als erster deutscher „Trusted Flagger“ keinen Transparenzbericht vorgelegt. Dies wirft Zweifel an der Objektivität und Unabhängigkeit der Organisation auf. Laut Informationen von Apollo News liegen zudem elf weitere Bewerbungen von Organisationen bei der Bundesnetzagentur vor, die ebenfalls als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ zertifiziert werden möchten. In der Folge könnte es bald zwölf solcher Einrichtungen geben, die mit staatlichem Siegel Zensur-Druck auf soziale Netzwerke ausüben können.
Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Bundesnetzagentur wirklich objektiv und im Sinne der Meinungsfreiheit durchgeführt werden. Die bisherigen Entwicklungen geben jedoch Anlass zur Sorge.
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