
Demokratiegefährdung oder Verzweiflungstat? Bundestagsabgeordnete forcieren AfD-Verbotsverfahren
Ein fraktionsübergreifender Vorstoß von 113 Bundestagsabgeordneten sorgt derzeit für erhebliche politische Diskussionen. Unter der Führung des CDU-Politikers Marco Wanderwitz streben die Parlamentarier ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) an - und das möglichst noch vor den anstehenden Wahlen.
Eilbedürftigkeit oder politisches Kalkül?
Die Initiatoren des Antrags drängen auf eine schnelle Umsetzung ihres Vorhabens. Der federführende Abgeordnete Wanderwitz ließ durchblicken, dass die Sorge vor einem weiteren Erstarken der AfD bei den kommenden Wahlen ein wesentlicher Beweggrund für die Eile sei. Diese Argumentation könnte allerdings als problematisch angesehen werden, da sie möglicherweise mehr von wahltaktischen Überlegungen als von verfassungsrechtlichen Bedenken getragen wird.
Schwierige Mehrheitsverhältnisse im Bundestag
Für eine erfolgreiche Verabschiedung des Antrags wären mindestens 367 Stimmen im Bundestag erforderlich. Bislang haben sich prominente Politiker wie:
- Katrin Göring-Eckardt
- Anton Hofreiter
- Claudia Roth
- Ralf Stegner
- Janine Wissler
dem Vorhaben angeschlossen. Bemerkenswert ist, dass die Grünen-Fraktion mit 56 Unterzeichnern die größte Unterstützergruppe stellt.
Verfassungsrechtliche Hürden bleiben hoch
Die rechtlichen Anforderungen für ein Parteiverbot in Deutschland sind außerordentlich streng. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass bisher nur die SRP in den 1950er Jahren und die KPD Anfang der 1960er Jahre verboten wurden. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren müsste nachgewiesen werden, dass die betreffende Partei aktiv und aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht.
Ein Parteiverbot stellt den schwerwiegendsten Eingriff in die Parteienfreiheit dar und muss daher besonders hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Verzögerung durch Verfassungsschutz
Eine ursprünglich noch für dieses Jahr angekündigte Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde mittlerweile auf die Zeit nach der vorgezogenen Bundestagswahl verschoben. Diese Verzögerung schwächt die Position der Antragsteller erheblich, da eine offizielle Einstufung als "gesichert rechtsextrem" ein wichtiges Argument für ein Verbotsverfahren gewesen wäre.
Kritische Stimmen mehren sich
Sowohl die FDP als auch die CSU haben sich bisher geschlossen gegen einen Verbotsantrag ausgesprochen. Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte sich zunächst skeptisch und betonte, dass Parteiverbote politische Probleme nicht lösen würden. Diese Haltung könnte sich jedoch ändern, sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen.

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