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20.08.2024
13:45 Uhr

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. bestätigt. Sie war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe hatte sie im Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet, wo mehr als hunderttausend Menschen unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten wurden. Etwa 65.000 von ihnen starben.

Verbrechen im KZ Stutthof

Das KZ Stutthof bei Danzig war bekannt für seine katastrophale Versorgungslage. Die SS führte die Gefangenen in Gaskammern und eine Genickschussanlage, um kranke und arbeitsunfähige Häftlinge systematisch zu töten. Irmgard F. arbeitete im Büro des Lagerkommandanten und war erst 18 bis 19 Jahre alt, als sie dort tätig war. Aufgrund ihres Alters wurde sie zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Revision abgelehnt

Irmgard F. hatte gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe Revision eingelegt, doch der BGH bestätigte die Entscheidung. Die Richter betonten, dass fast die gesamte Korrespondenz des Lagers über ihren Schreibtisch ging und auch unterstützende Tätigkeiten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden könnten. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Historische Verantwortung und Konsequenzen

Dieses Urteil unterstreicht die historische Verantwortung, die Deutschland im Zusammenhang mit den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs trägt. Es zeigt, dass auch Jahrzehnte nach den Verbrechen noch Gerechtigkeit geübt werden kann. Die Verurteilung von Irmgard F. mag als Signal dienen, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals verjähren und dass jeder, der auch nur indirekt daran beteiligt war, zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Ein Blick auf die deutsche Justiz

Die Bestätigung des Urteils durch den BGH zeigt auch die Stärke der deutschen Justiz in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Es ist ein Zeichen dafür, dass die deutsche Justiz unabhängig arbeitet und sich nicht von politischen oder gesellschaftlichen Strömungen beeinflussen lässt. Dies ist besonders in Zeiten wichtig, in denen die Justiz weltweit immer wieder unter Druck gerät.

Die Entscheidung des BGH wird sicherlich auch in Zukunft als Präzedenzfall dienen und die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen weiter vorantreiben. Es bleibt zu hoffen, dass diese Urteile dazu beitragen, das Bewusstsein für die Gräueltaten der Vergangenheit wachzuhalten und zukünftige Generationen zu sensibilisieren.

In einer Zeit, in der die deutsche Gesellschaft zunehmend gespalten erscheint, ist es umso wichtiger, sich auf die historischen Wurzeln und die daraus resultierende Verantwortung zu besinnen. Nur so kann ein starkes und vereintes Deutschland entstehen, das auf den Werten von Gerechtigkeit und Menschlichkeit basiert.

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