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18.10.2024
12:45 Uhr

AfD-Fraktion in Thüringen zieht vor Verfassungsgerichtshof

AfD-Fraktion in Thüringen zieht vor Verfassungsgerichtshof

Die politische Landschaft in Thüringen steht vor einer brisanten Auseinandersetzung. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat angekündigt, bis spätestens 25. Oktober 2024 Klage beim Landesverfassungsgerichtshof (VerfGH) in Weimar einzureichen. Grund dafür ist der Verlust ihrer Sperrminorität in den Landtagsausschüssen, verursacht durch eine umstrittene Änderung der Geschäftsordnung.

Hintergrund der Klage

Torben Braga, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, erklärte, dass seine Partei die Beschlüsse zur Einsetzung der Fachausschüsse des Landtags, die nur noch zwölf Mitglieder umfassen, verfassungsgerichtlich anfechten werde. Diese Entscheidung wurde am 16. Oktober 2024 getroffen, nachdem die Änderung der Geschäftsordnung am 28. September 2024 gegen den Willen der AfD durchgesetzt worden war.

Änderung der Geschäftsordnung

Die neue Regelung sieht vor, dass die Ausschüsse des Thüringer Landtags maximal zwölf Mitglieder haben. Dabei wurde das Rangmaßzahlverfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers eingeführt, welches das bisherige Höchstzahlverfahren nach Victor d’Hondt ersetzt. Diese Änderung führt dazu, dass die AfD nur vier Abgeordnete in die Ausschüsse entsenden darf, was nicht ausreicht, um Beschlüsse der übrigen acht Mitglieder zu blockieren.

Verlust der Sperrminorität

Die AfD sieht sich dadurch erheblich benachteiligt, da sie ihre parlamentarische Stärke von mehr als einem Drittel der Sitze im Plenum (32 von 88) nicht in den Ausschüssen ausspielen kann. Der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit“, der gemäß Paragraf 70 (2) der Landtagsgeschäftsordnung eine proportionale Vertretung der Fraktionen in den Ausschüssen sicherstellen soll, sei somit verletzt. Laut Braga wäre dieser Grundsatz nur bei einer Sitzzahl von 14 pro Ausschuss gewährleistet.

Konsequenzen der neuen Regelung

Durch die neue Sitzverteilung erhält die CDU nur noch drei Sitze, während sich für die übrigen Fraktionen nichts ändert. Die aktuelle Verteilung sieht wie folgt aus:

  • AfD: 4 Sitze
  • CDU: 3 Sitze
  • BSW: 2 Sitze
  • Linke: 2 Sitze
  • SPD: 1 Sitz

AfD kämpft gegen Machtverlust

Falls die AfD vor dem VerfGH nicht erfolgreich ist, könnten die übrigen Fraktionen eine Zweidrittelmehrheit in den Ausschüssen bilden, die sie im Plenum nicht haben. Dies würde ihnen ermöglichen, wichtige Entscheidungen ohne die AfD zu treffen, wie etwa die Abwahl von Ausschussvorsitzenden oder die Festlegung, ob Sitzungen öffentlich oder geheim stattfinden sollen.

Die AfD-Fraktion hat bereits während der konstituierenden Sitzung des Landtags am 28. September 2024 angekündigt, gegen diese Regelung vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die politische Arbeit im Thüringer Landtag haben könnte.

Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie fragil die politische Balance in Deutschland ist und wie schnell Veränderungen in der Geschäftsordnung zu erheblichen Machtverschiebungen führen können. Die AfD wird diesen Machtverlust nicht kampflos hinnehmen und die kommenden Wochen dürften spannend bleiben.

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