Wichtige Änderungen im September: Steuererklärung, Heizung und mehr
Der September bringt zahlreiche Neuerungen und gesetzliche Änderungen, die für viele Bürger von Bedeutung sein könnten. Von der Steuererklärung bis hin zu neuen Regelungen für Heizungsanlagen – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Steuererklärung: Deadline nicht verpassen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 2. September 2024. Dies betrifft alle, die ihre Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters anfertigen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, haben bis zum 2. Juni 2024 Zeit. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann dies dennoch freiwillig innerhalb von vier Jahren tun.
Landtagswahlen in drei Bundesländern
Im September finden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg statt. Diese Wahlen könnten zu neuen Regierungskonstellationen führen, die sich auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates auswirken könnten. Es bleibt abzuwarten, welche politischen Veränderungen diese Wahlen mit sich bringen werden.
Pflicht zur Optimierung der Heizungsanlage
Für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, die zentral mit Erdgas beheizt werden, besteht bis zum 15. September die Pflicht, einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen. Diese Maßnahme soll die Energieeffizienz verbessern und die Heizkosten senken.
Förderung für klimafreundliche Heizungen
Ab September können nun auch die Belege für KfW-Förderkredite für klimafreundliche Heizungsanlagen digital eingereicht werden. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der Kosten decken, maximal jedoch 21.000 Euro.
Neue Regelungen für Winterreifen
Die Übergangsfrist für "M+S"-Winterreifen endet am 30. September. Ab Oktober sind nur noch Reifen mit dem "Alpine"-Symbol bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt. Wer weiterhin "M+S"-Reifen nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Neue Abgasnorm für Pkw
Ab dem 1. September gilt die neue Abgasnorm Euro 6e für alle Pkw-Erstzulassungen. Die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl bleiben identisch, jedoch wurden die erlaubten Durchschnittswerte bei realen Straßenfahrten herabgesetzt.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
Unternehmer, die Corona-Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. September die Schlussabrechnung einreichen, sofern sie eine Fristverlängerung beantragt haben. Andernfalls müssen die Hilfen komplett zurückgezahlt werden.
Organspende-Bereitschaft leichter angeben
Dank des neuen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende können Bürger ihre Bereitschaft seit März im Organspende-Register angeben. Bis Ende September soll dies auch über die Apps der Krankenkassen möglich sein.
Bundesweiter Warntag am 12. September
Am 12. September wird um 11 Uhr ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Handynutzer werden eine laute Warnmeldung erhalten, gefolgt von einer Entwarnung um 11:45 Uhr. Dies ist ein Probelauf, um die Warninfrastruktur zu testen und zu verbessern.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten
Bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Diese Regelung soll brütende Vögel und ihre Nester schützen. Form- und Pflegeschnitte sind jedoch das ganze Jahr über erlaubt.
Diese vielfältigen Änderungen zeigen einmal mehr, wie sehr gesetzliche Regelungen das tägliche Leben beeinflussen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, langfristig positive Auswirkungen haben werden.
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