Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.09.2024
06:29 Uhr

Verwirrung um Migrationszahlen – was hinter dem Deal mit Kenia steckt

Verwirrung um Migrationszahlen – was hinter dem Deal mit Kenia steckt

Am Freitag, den 13. September, verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz den Abschluss eines neuen Migrationsabkommens mit dem kenianischen Staatspräsidenten William Ruto. Ziel dieses Abkommens sei es, die Migrationsbewegungen besser zu kontrollieren und gleichzeitig den deutschen Arbeitsmarkt, der jährlich bis zu 400.000 Arbeitskräfte benötige, zu unterstützen.

Präsident Ruto sieht beiderseitigen Nutzen

Präsident Ruto sprach in einem Interview mit der „Deutschen Welle“ von „Chancen für rund 250.000 junge Menschen aus Kenia“, die nach Deutschland kommen könnten. Er betonte, dass dies eine „Win-win-Situation“ darstelle, da Deutschland ein erhebliches Arbeitskräftedefizit habe, während Kenia ein großes Arbeitskräfteangebot aufweise. Ruto befürchte keinen Braindrain, da jährlich eine Million junger Menschen auf den kenianischen Arbeitsmarkt strömten.

BMI widerspricht den Zahlenangaben

Die Aussagen Rutos sorgten in Deutschland für Irritationen. Das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) relativierte die Angaben und betonte, dass das Abkommen keine konkreten Zahlen oder Kontingente enthalte. Alle Bewerber aus Kenia müssten die Kriterien des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllen.

„Das Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Kenia enthält keinerlei Zahlen oder Kontingente von Fachkräften aus Kenia, die in Deutschland arbeiten könnten.“ – Bundesministerium des Innern und für Heimat

Rückführung ausreisepflichtiger Kenianer

Ein weiterer Punkt des Abkommens sei die erleichterte Rückführung ausreisepflichtiger kenianischer Staatsangehöriger aus Deutschland. Dies solle durch die Verwendung biometrischer Daten und die Anerkennung abgelaufener Reisepässe oder Personalausweise als gültige Reisedokumente erleichtert werden.

Kenia als Auswanderungsland

Ob es realistisch sei, eine nennenswerte Anzahl von Facharbeitern aus Kenia für Deutschland zu mobilisieren, bleibe fraglich. Kenia gilt innerhalb Afrikas als eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Länder und stellt kein wesentliches Auswanderungsland dar. Im Jahr 2020 lebten lediglich etwa 535.000 Kenianer im Ausland, was etwa einem Prozent der Bevölkerung entspricht. Die meisten Auslandskenianer leben in den USA und im Vereinigten Königreich.

Faeser zeigt sich zufrieden

Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich „sehr zufrieden“ mit dem Abkommen. Sie betonte die Wichtigkeit der Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht und die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte, die in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft dringend benötigt würden.

„Wir wollen die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen – das ist ein wichtiger Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration. Hierfür haben wir gute Vereinbarungen getroffen.“ – Nancy Faeser

Das Abkommen könnte auch zum Sprungbrett für einige der derzeit rund 774.000 registrierten Schutzsuchenden in Kenia werden, die vor allem aus den kriegsgeschüttelten Nachbarländern Südsudan und Somalia stammen.

Die Epoch Times hat bei der kenianischen Botschaft in Deutschland angefragt, ob es eine mündliche Abrede bezüglich der Zahl von 250.000 jungen Menschen gebe, die Präsident Ruto erwähnte. Sobald eine Antwort eintrifft, wird dieser Beitrag ergänzt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“