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07.07.2024
12:34 Uhr

Strengere Regeln für Bürgergeld-Empfänger: Buschmann verteidigt Maßnahmen als „sozial gerecht“

Strengere Regeln für Bürgergeld-Empfänger: Buschmann verteidigt Maßnahmen als „sozial gerecht“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von den Koalitionsspitzen vereinbarten Verschärfungen für Bürgergeld-Empfänger verteidigt. Laut Buschmann seien die neuen Regelungen „sozial gerecht“ und ökonomisch sinnvoll in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Diese Verschärfungen sind Teil der Einigung zum Haushalt 2025, die in der Nacht zum Freitag von Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erzielt wurde.

Härtere Sanktionen und längere Arbeitswege

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Bürgergeld-Bezieher künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden hin und zurück annehmen müssen, sofern sie eine Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden haben. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Zudem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen. Ausnahmen gelten lediglich für Arbeitssuchende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten werden ebenfalls verschärft. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen. Dabei soll sofort das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Bisher gab es Abstufungen von zehn und 20 Prozent. Auch bei Meldeversäumnissen sind Kürzungen von 30 Prozent vorgesehen. Die Sanktion soll erst aufgehoben werden, wenn es zumindest wieder ein „Signal der Mitwirkungsbereitschaft“ gibt.

Schwarzarbeit und Schonvermögen

Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, dem sollen für drei Monate die Bürgergeld-Bezüge um 30 Prozent gekürzt werden. Leistungsbezieher sollen sich zudem „monatlich in Präsenz bei der zuständigen Behörde melden müssen“. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. „Vermögen sollte grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann“, heißt es in der Vereinbarung. Der Betrag für das Schonvermögen liegt derzeit bei 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind es weitere 15.000 Euro.

Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die mehr arbeiten wollen, haben die Koalitionsspitzen Steuervergünstigungen bei Überstunden vereinbart. Die Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.

Buschmann betonte, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Sozialleistungen gerechter zu gestalten und den Anreiz zur Arbeit zu erhöhen. Kritiker könnten jedoch argumentieren, dass die neuen Regelungen zu einer weiteren Belastung der ohnehin schon benachteiligten Bürgergeld-Empfänger führen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken werden.

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