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28.10.2024
20:59 Uhr

Staatsschutz ermittelt nach umstrittenen Gesängen in Zeuthen

Staatsschutz ermittelt nach umstrittenen Gesängen in Zeuthen

In Zeuthen, Brandenburg, hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen, nachdem auf einer privaten Feier die Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ zu dem Lied „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino skandiert wurden. Ein Zeuge meldete den Vorfall der Polizei, welche die Veranstaltung daraufhin auflöste.

Ein wiederkehrendes Phänomen

Bereits im Herbst 2023 entwickelte sich der umgedichtete Song zu einer Art Internet-Meme, als mehrere Männer bei einer Dorfparty im mecklenburg-vorpommerischen Bergholz die rechte Parole anstimmten. Das Video verbreitete sich rasant im Internet und wurde immer wieder nachgeahmt. Durch den „Sylt-Skandal“ erreichte das Lied erneut Aufmerksamkeit und war zeitweise in den Charts.

Reaktionen und rechtliche Einschätzungen

Der Vorfall in Zeuthen ist kein Einzelfall. In dutzenden Fällen in ganz Deutschland ermittelte der Staatsschutz wegen ähnlicher Vorfälle. Auf einem Volksfest in Friedrichsdorf-Burgholzhausen im hessischen Hochtaunuskreis wurde die Parole ebenfalls zu „L’amour toujours“ gesungen und polizeilich untersucht. Die Ermittlungen könnten jedoch ins Leere laufen, da ähnliche Fälle in der Vergangenheit von Staatsanwaltschaften nicht als strafbar eingestuft wurden.

Meist wurden diese Parolen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt betrachtet und galten demnach nicht als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Bereits bei früheren Vorfällen, beispielsweise beim Faschingsumzug im Februar in Landsberg, hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen eingestellt. Eine Staatsanwältin betonte, dass eine Strafbarkeit solcher Parolen zwar grundsätzlich möglich sei, jedoch nur unter bestimmten Umständen, etwa wenn sie in Kombination mit rechtsextremen Symbolen oder fremdenfeindlichen Aussagen in besonders sensiblen Kontexten geäußert werden.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Die Staatsanwaltschaften orientieren sich dabei an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Demnach verletzt der Ausruf „Ausländer raus“ die Menschenwürde nur dann, wenn zusätzliche Umstände vorliegen. In der Vergangenheit wurden Ermittlungen oft eingestellt, da keine strafbare Handlung festgestellt werden konnte.

Politische und gesellschaftliche Debatte

Der Vorfall in Zeuthen wirft erneut Fragen zur Meinungsfreiheit und deren Grenzen auf. Während einige die Parolen als Ausdruck einer legitimen politischen Meinung verteidigen, sehen andere darin eine klare Grenzüberschreitung und eine Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens. Die Reaktionen in den sozialen Medien und der Öffentlichkeit sind entsprechend polarisiert.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen in Zeuthen verlaufen und ob es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen wird. Sicher ist jedoch, dass die Diskussion um Meinungsfreiheit und ihre Grenzen weiterhin intensiv geführt werden wird.

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