Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
08.03.2024
13:50 Uhr

Spektakulärer Fund bei RAF-Terroristin: 1,2 Kilo Gold in Berliner Wohnung entdeckt

Spektakulärer Fund bei RAF-Terroristin: 1,2 Kilo Gold in Berliner Wohnung entdeckt

In einer dramatischen Wendung der Ermittlungen gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette, hat die Polizei in ihrer Berlin-Kreuzberger Wohnung einen verblüffenden Fund gemacht. In einem scheinbar gewöhnlichen Holzschrank, der mit einem doppelten Boden ausgestattet war, entdeckten die Beamten nicht nur 40.000 Euro in bar, sondern auch 1,2 Kilo Gold, dessen Wert sich nach dem aktuellen Goldkurs auf 76.548 Euro beläuft.

Die Entdeckung des Goldes könnte ein Licht auf die langjährigen illegalen Aktivitäten der RAF werfen und zeigt, dass auch Jahrzehnte nach dem vermeintlichen Ende der terroristischen Gruppierung, die Gefahr und die Spuren ihrer Verbrechen noch immer präsent sind. Das Gold, ein Symbol der Beständigkeit und Wertigkeit, scheint hierbei eine ironische Rolle zu spielen: Es überdauert, ähnlich wie die Schatten der Vergangenheit, die diese Gruppierung für Deutschland hinterlassen hat.

Waffen, Störsender und RAF-Unterlagen sichergestellt

Die Polizei fand neben den Wertgegenständen eine Vielzahl an Waffen, darunter eine Pistole mit zwei gefüllten Magazinen, Störsender, mehrere Handys und Ausweise, eine Sturmhaube und diverse Unterlagen mit Bezug zur Roten Armee Fraktion. Diese Funde verdeutlichen, dass Klette bis zu ihrer Festnahme eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte.

Keine weiteren Angaben vom LKA Niedersachsen

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hält sich bezüglich weiterer in der Wohnung gefundener Gegenstände bedeckt. Aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen werden derzeit keine weiteren Angaben gemacht, was darauf hindeuten könnte, dass die Ermittlungen noch in einem kritischen Stadium sind.

DNA-Spuren könnten zur Aufklärung beitragen

Die akribische Untersuchung der Wohnung und ihres Inhalts, einschließlich der Entfernung von Möbeln und Zimmertüren, dient der Suche nach DNA-Spuren von Klette und ihrem Umfeld. Solche Spuren könnten entscheidende Hinweise liefern, nicht nur über Klette selbst, sondern auch über ihre Komplizen, wie Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, die nach wie vor auf der Flucht sind.

Suche nach weiteren RAF-Terroristen geht weiter

Während der Aufenthaltsort von Garweg ungewiss ist, mit Hinweisen, die auf das europäische Ausland deuten, gibt es im Falle von Staub noch keine relevanten Fahndungshinweise. Die Ermittlungen der Polizei und die Suche nach den verbliebenen Mitgliedern der RAF sind somit noch lange nicht abgeschlossen.

Der Fund von Gold und Bargeld in der Wohnung einer ehemaligen RAF-Terroristin wirft viele Fragen auf. Es zeigt, dass die Schatten der RAF noch immer nicht vollständig aus dem kollektiven Gedächtnis der deutschen Gesellschaft verschwunden sind. Die Beharrlichkeit der Ermittler ist ein Beweis dafür, dass die Gerechtigkeit auch nach Jahrzehnten noch ihren Lauf nimmt. Die Entdeckung mag ein kleiner Sieg im Kampf gegen das Erbe der RAF sein, doch die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit bleibt eine Herausforderung, die die deutsche Polizei und Gesellschaft weiterhin gemeinsam angehen müssen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“