Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
16.10.2024
08:11 Uhr

SPD will Vermögensteuer zurückbringen: Entlastung für die arbeitende Mitte oder populistischer Vorstoß?

SPD will Vermögensteuer zurückbringen: Entlastung für die arbeitende Mitte oder populistischer Vorstoß?

Ein Jahr vor der Bundestagswahl hat die SPD die Wiedereinführung der 1997 abgeschafften Vermögensteuer ins Gespräch gebracht. Mit diesem Schritt möchte die Partei die „arbeitende Mitte“ entlasten und die Spitzenverdiener stärker zur Kasse bitten. Dieser Vorstoß stößt jedoch sowohl innerhalb der Ampelkoalition als auch bei Experten auf Widerstand.

SPD plant umfassende Steuerreformen

Der Vorschlag der SPD sieht vor, dass 95 Prozent der Steuerzahler künftig weniger Einkommensteuer zahlen sollen. Davon sollen vor allem arbeitende Familien profitieren. Im Gegenzug sollen Spitzenverdiener und besonders Vermögende höhere Belastungen tragen. Zudem plant die SPD eine „gerechte Erbschaftssteuer“ und eine „grundlegende Reform der Schuldenregeln“.

Fraktionsvize Achim Post, der nicht mehr für den Bundestag kandidieren wird, sprach von einer höheren Einkommensteuer für „allerhöchste Einkünfte“. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 war von einem „maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen“ die Rede. Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, sollen hohe persönliche Freibeträge gewährt und die Substanz von Betrieben von der Steuer verschont bleiben.

Widerstand und Zweifel an der Wirksamkeit

Innerhalb der Ampelkoalition ist vor allem FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner ein vehementer Gegner der Vermögensteuer. Er betont, dass es nicht die Zeit für weitere Belastungen, sondern für Entlastungen sei – vor allem für die Betriebe. Lindner weist darauf hin, dass die meisten Vermögen aus bereits versteuerten Einkommen bestehen und die Erhebungskosten der Vermögensteuer vor 1997 rund ein Drittel des Aufkommens ausmachten.

Auch Experten äußern sich kritisch. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 48 Prozent vier zusätzliche Milliarden Euro für den Haushalt bedeuten würde. Dies würde einen Durchschnittsverdiener jährlich um gerade einmal 100 Euro entlasten – der Gegenwert von „zwei Cappuccinos im Monat“.

Internationale Erfahrungen und wirtschaftliche Folgen

Befürworter der Vermögensteuer verweisen auf Länder wie die Schweiz oder Norwegen, die diese Steuer kennen. In der Schweiz erheben einzelne Kantone eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen von Privatpersonen, die im Schnitt bei 0,3 Prozent liegt. In Norwegen beträgt die Vermögensteuer bis zu 1,1 Prozent. Allerdings führte dies dort zu einem Exodus von Multimillionären, die ihre Vermögen ins Ausland verlagerten, was letztlich zu Mindereinnahmen führte.

Ungleiche Vermögensverteilung und soziale Gerechtigkeit

Die Debatte um die Vermögensteuer wird auch durch die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland befeuert. Der Gini-Koeffizient, der die Vermögensungleichheit misst, liegt mit 0,761 verhältnismäßig hoch. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung verfügen über 60 Prozent des Vermögens, während die gesamte untere Hälfte nicht einmal auf ein Prozent kommt.

Ob die Wiedereinführung der Vermögensteuer tatsächlich zu einer gerechteren Verteilung und Entlastung der arbeitenden Mitte führen würde, bleibt jedoch fraglich. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit und aus anderen Ländern zeigen, dass die Umsetzung komplex und die Effekte oft nicht wie gewünscht ausfallen. Die SPD wird sich daher auf einen harten politischen Kampf einstellen müssen, um diesen Vorschlag durchzusetzen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“