Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
06.09.2024
14:59 Uhr

Spahns Maskenverträge: Milliardenbelastung für Steuerzahler

Spahns Maskenverträge: Milliardenbelastung für Steuerzahler

Die Maskengeschäfte des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn könnten den deutschen Steuerzahler bis zu 3,5 Milliarden Euro kosten. Das Bundesgesundheitsministerium lässt derzeit ein Schadensersatzurteil vom Bundesgerichtshof überprüfen und bereitet sich auf weitere Zahlungen vor. Bereits für das Jahr 2025 hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach fast eine halbe Milliarde Euro für diese Zahlungen eingeplant. Diese Summen müssen jedoch an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden.

Hintergrund der Masken-Deals

Zu Beginn der Corona-Pandemie garantierte Jens Spahn Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von FFP2-Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro Maske. Später verweigerte das Ministerium jedoch teilweise die Bezahlung, unter anderem wegen fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen. Das Oberlandesgericht Köln entschied im Juli, dass der Bund dennoch zur Zahlung verpflichtet sei und verurteilte ihn zu einer Strafe von 85,6 Millionen Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da das Gesundheitsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht hat.

Finanzielle Risiken und zukünftige Belastungen

Für das Jahr 2025 rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit sogenannten „Abwicklungsrisiken“ aus dem Maskenkauf in Höhe von etwa 480 Millionen Euro. Zusätzlich sind bis zu 120 Millionen Euro für „Finanzrisiken“ aus Direktverträgen, die unter Spahns Leitung abgeschlossen wurden, eingeplant. Weitere 360 Millionen Euro sind für Maskenbestellungen über das Open-House-Verfahren berücksichtigt.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Laut dem „Ärzteblatt“ sind derzeit noch etwa 100 Klagen um Maskendeals mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten sowie eventuell angefallene Zinsen, sodass sich die Gesamtsumme auf 3,5 Milliarden Euro erhöhen könnte.

Kritik an Spahns Vorgehen

Die Bundestagsabgeordnete und Haushaltspolitikerin der Grünen, Paula Piechotta, übte heftige Kritik an den Masken-Verträgen. Sie bezeichnete die Ausgaben als „Masken-Irrsinn“ und warf Spahn vor, ohne Plan und Absicherung Geld aus dem Fenster geworfen zu haben. Diese Fehler würden den Etat des Bundes noch viele Jahre belasten und gingen „auf Kosten der Prävention und deutschen Krankenversicherten“.

Haushaltsreste als Finanzierungsquelle

Das Gesundheitsministerium plant, die Strafen aus Haushaltsresten zu bezahlen. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs verfügte das Ministerium Anfang des Jahres 2024 über einen Rest in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Diese Summe könnte im Haushaltsjahr 2025 ganz oder teilweise genutzt werden. Die für das kommende Jahr veranschlagte Summe muss jedoch in anderen Ressorts eingespart werden.

Die Maskengeschäfte Jens Spahns zeigen einmal mehr, wie politische Fehlentscheidungen langfristige finanzielle Belastungen für den Steuerzahler nach sich ziehen können. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird und welche weiteren Konsequenzen daraus resultieren.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“