Öffentlich-rechtliche Sender fordern mehr Geld: Verfassungsklage wegen ausbleibender Beitragserhöhung
In einem beispiellosen Schritt haben ARD und ZDF angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Grund dafür ist die ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags, der nach Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) ab Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen sollte.
Milliardenapparat fordert noch mehr Geld vom Bürger
Besonders bemerkenswert erscheint dieser Vorstoß vor dem Hintergrund, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bereits jetzt jährlich über neun Milliarden Euro an Zwangsgebühren einnehmen. Dennoch sehen die Verantwortlichen offenbar weiteren Finanzierungsbedarf.
Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung
Mit diesen Worten versucht ZDF-Intendant Norbert Himmler die geplante Verfassungsklage zu rechtfertigen. Eine Aussage, die angesichts der üppigen Finanzausstattung der Sender bei vielen Bürgern auf Unverständnis stoßen dürfte.
Bundesländer zeigen Widerstand
Mehrere Bundesländer signalisieren deutliche Vorbehalte gegen die geplante Beitragserhöhung. Neben Sachsen-Anhalt, das bereits 2020 eine Erhöhung zu blockieren versuchte, positionieren sich auch Niedersachsen, Bayern und Brandenburg kritisch gegenüber der Forderung.
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überfällig
Parallel zur Beitragsdebatte arbeiten die Länder an einem Reformstaatsvertrag, der unter anderem folgende Punkte vorsieht:
- Zusammenführung von Spartenprogrammen
- Limitierung des Hörfunkangebots
- Eingrenzung der Online-Präsenz
Kritische Stimmen werden lauter
Die erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von vielen Beobachtern als vorschnell und unnötig angesehen, da die Ministerpräsidenten die Erhöhung nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern lediglich aufgeschoben haben. Der aggressive Vorstoß der Sender könnte das ohnehin angespannte Verhältnis zur Bevölkerung weiter belasten.
Besonders fragwürdig erscheint das Timing der Klage, da die Länderparlamente noch nicht einmal die Gelegenheit hatten, über die Beitragserhöhung zu beraten. Dies wirft die Frage auf, ob hier nicht der demokratische Willensbildungsprozess bewusst umgangen werden soll.
Die Entwicklung erinnert an das Jahr 2021, als das Bundesverfassungsgericht bereits einmal zugunsten der Sender entschied und eine Beitragserhöhung durchsetzte. Ob sich dieses Szenario wiederholt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Debatte um die Zukunft und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird weitergehen.
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