Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
22.11.2023
08:02 Uhr

Milliardenschwere Strafe für Kryptobörse Binance - Ein Warnschuss für die Branche

Milliardenschwere Strafe für Kryptobörse Binance - Ein Warnschuss für die Branche

Die weltweit führende Kryptobörse Binance wurde in den Vereinigten Staaten mit einer Strafe von beinahe vier Milliarden Euro belegt. Der bisherige CEO, Zhao, wurde zum Rücktritt gezwungen. Dieser Schritt folgt auf ein Schuldeingeständnis des Unternehmens bezüglich Verstößen gegen Geldwäschegesetze. Die Strafe stellt eine der größten Unternehmensstrafen in der Geschichte der USA dar und könnte ein Warnsignal für die gesamte Kryptobranche sein.

Verstöße gegen Geldwäschegesetze

Die US-Regierung wirft Binance vor, gegen Geldwäschegesetze verstoßen und damit auch Geldflüsse zu Terroristen und Kinderschändern ermöglicht zu haben. US-Finanzministerin Janet Yellen erklärte, Binance habe es illegalen Akteuren ermöglicht, ungehindert zu handeln. "Damit hat es sexuellen Kindesmissbrauch, illegale Drogen, Terrorismus in mehr als 100.000 Transaktionen unterstützt“, so Yellen. Binance sei seiner Meldepflicht nicht nachgekommen. Dabei gehe es auch um Transaktionen mit Verbindungen zu Terrororganisationen wie dem IS, der Al-Kaida, dem Islamischen Dschihad oder den zur Hamas gehörenden Al-Kassam-Brigaden.

Verbindungen zu sanktionierten Ländern

Zusätzlich wird Binance vorgeworfen, Transaktionen mit Nutzern in mit US-Sanktionen belegten Ländern ermöglicht zu haben. "Binance ermöglichte Transaktionen im Wert von fast 900 Millionen Dollar zwischen US-amerikanischen und iranischen Nutzern", sagte Justizminister Garland. Auch sollen Transaktionen in Millionenhöhe zwischen US-amerikanischen Nutzern und Nutzern in Syrien und in den russisch besetzten ukrainischen Gebieten stattgefunden haben.

Weiterhin aktiv trotz Strafe

Trotz der enormen Strafe darf Binance weiterhin in den USA aktiv sein. Dies ist Teil eines Vergleichs, der auch beinhaltet, dass Binance für fünf Jahre unter Aufsicht gestellt wird. Der Gründer und bisherige Chef Changpeng Zhao muss Binance jedoch verlassen. Garland erklärte, die Botschaft sei klar. Neue Technologien zu nutzen, um das Gesetz zu brechen, mache jemanden nicht zum Störenfried, sondern zu einem Kriminellen.

Neuer Chef für Binance

Zhao wird durch Richard Teng ersetzt, der bisher für lokale Märkte zuständig war. Zhao, der Binance 2017 gegründet hatte, galt als Erzrivale von Sam Bankman-Fried, dem Gründer der vor einem Jahr Pleite gegangenen Plattform FTX.

Die Situation bei Binance verdeutlicht, dass die Kryptoindustrie nicht außerhalb des Gesetzes operieren kann und dass Verstöße gegen geltende Gesetze schwerwiegende Folgen haben können. Dies sollte als Warnung für andere Kryptounternehmen dienen, die glauben, sie könnten sich über das Gesetz hinwegsetzen.

In Anbetracht dieser Begebenheiten ist es wichtig, sich an traditionelle Anlageklassen wie Edelmetalle zu erinnern. Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte hinweg als sichere und zuverlässige Werte erwiesen und sind nicht den Risiken und Unsicherheiten von Kryptowährungen ausgesetzt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“