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09.12.2024
08:03 Uhr

Klimaaktivistin erhält Gefängnisstrafe für Farbanschlag auf Privatjet

Klimaaktivistin erhält Gefängnisstrafe für Farbanschlag auf Privatjet

Das Amtsgericht Niebüll hat am Freitag ein deutliches Signal gegen radikale Klimaproteste gesetzt. Die 24-jährige Aktivistin Lilli Gomez wurde wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Millionenschaden durch rücksichtslosen Vandalismus

Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2023 auf dem Flughafen in Westerland auf Sylt. Die Aktivisten drangen widerrechtlich auf das Flughafengelände ein und besprühten einen dort abgestellten Privatjet mit oranger Farbe. Besonders schwerwiegend: Mehrere Liter der Farbe gelangten in das Triebwerk der Maschine, wodurch ein Sachschaden von mindestens einer Million Euro entstand.

Gericht zeigt klare Kante gegen Klimaextremismus

Die zuständige Amtsrichterin Larissa Herzog machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass die massiven Beschädigungen am Flugzeug von den Tätern billigend in Kauf genommen wurden. Eine Mittäterin, die 22-jährige Regina Stephan, wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zwei weitere Beteiligte müssen Geldstrafen von 2100 bzw. 1600 Euro zahlen.

Keine Reue bei der Haupttäterin

Besonders bemerkenswert war das Verhalten der Hauptangeklagten vor Gericht. Statt Einsicht zu zeigen, bezeichnete sie den Farbanschlag als "sehr erfolgreich" und verwies auf die dadurch erzielte mediale Aufmerksamkeit. Als angehende Sozialarbeiterin sehe sie sich ethisch verpflichtet, solche Aktionen durchzuführen - eine fragwürdige Interpretation des Berufsethos.

Die zunehmende Radikalisierung der Klimabewegung stellt unseren Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Das Urteil zeigt jedoch, dass mutwillige Sachbeschädigung auch im Namen des Klimaschutzes nicht toleriert wird.

Weitreichende juristische Konsequenzen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten können Berufung einlegen. Parallel läuft gegen eine weitere mutmaßlich beteiligte Aktivistin ein separates Verfahren wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" vor dem Landgericht Flensburg - ein deutliches Zeichen dafür, dass die Justiz die Aktivitäten der selbsternannten Klimaschützer zunehmend kritisch bewertet.

Gesellschaftliche Dimension

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eine kleine radikale Minderheit versucht, ihre Ideologie mit kriminellen Mitteln durchzusetzen. Dabei werden massive Sachschäden und wirtschaftliche Verluste bewusst in Kauf genommen. Das Gericht hat mit seinem Urteil ein wichtiges Signal gesetzt: Auch vermeintlich noble Motive rechtfertigen keine Straftaten.

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