Justizministerin will härtere Strafen für Politikerbeleidigungen - Kritiker warnen vor Zwei-Klassen-Recht
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) plant eine weitere Verschärfung des umstrittenen Paragrafen 188 StGB, der Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Der Vorstoß könnte zu einer noch niedrigeren Schwelle für Strafverfolgungen führen und stößt bei Verfassungsrechtlern auf deutliche Kritik.
Geplante Gesetzesänderung mit weitreichenden Folgen
Nach dem Willen der SPD-Politikerin soll künftig eine wichtige Einschränkung des Paragrafen gestrichen werden: Bislang musste eine Beleidigung geeignet sein, das "öffentliche Wirken" eines Politikers "erheblich zu erschweren". Diese Hürde soll nun fallen. Damit könnten Politiker noch leichter gegen kritische Äußerungen vorgehen - selbst wenn diese keinerlei Auswirkungen auf ihre politische Arbeit haben.
Verfassungsrechtliche Bedenken werden laut
Der renommierte Verfassungsjurist Prof. Dr. Josef Franz Lindner warnt eindringlich vor den Folgen: Eine solche Gesetzesänderung könnte gegen elementare Verfassungsgrundsätze verstoßen. Besonders problematisch sei die Ungleichbehandlung zwischen Politikern und normalen Bürgern. De facto würde die Ehre von Politikern damit höher bewertet als die der restlichen Bevölkerung.
Deutlich härtere Strafen für Politiker-Beleidigungen
- Bis zu 3 Jahre Haft bei Beleidigungen (statt maximal 2 Jahre bei normalen Bürgern)
- 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis bei übler Nachrede
- Mindestens 6 Monate Haft bei Verleumdung
Systematische Verfolgung von Kritikern
Besonders brisant erscheint der Vorstoß vor dem Hintergrund, dass bereits jetzt systematisch gegen kritische Äußerungen vorgegangen wird. So lässt beispielsweise Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Internet gezielt nach kritischen Kommentaren durchsuchen. Externe Dienstleister wie die private Rechtsanwaltsgesellschaft "So Done" unterstützen dabei.
"Die geplante Gesetzesänderung könnte zu einem gefährlichen Werkzeug werden, um unliebsame Kritik an der politischen Elite zu unterdrücken. Der Rechtsstaat muss für alle Bürger gleichermaßen gelten."
Demokratische Grundrechte in Gefahr?
Die Entwicklung wirft die Frage auf, ob hier nicht schrittweise die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden soll. Während die Ministerin von einem Schutz der Demokratie spricht, sehen Kritiker die Gefahr einer zunehmenden Spaltung zwischen politischer Klasse und Bürgern. Die Tatsache, dass bereits heute Hausdurchsuchungen wegen kritischer Social-Media-Beiträge stattfinden, verstärkt diese Bedenken.
Die finale Entscheidung über den Vorschlag wird bei der Justizministerkonferenz am 28. November 2024 erwartet. Sollte er angenommen werden, müsste Bundesjustizminister Volker Wissing die entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.
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