Justiz-Urteil: Ehemaliger AfD-Politiker behält Richter-Ruhegehalt
Das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat am Donnerstag in Leipzig eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier darf sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Die Klage des Freistaates Sachsen auf Aberkennung der Bezüge wurde damit abgewiesen.
Umstrittene Äußerungen im Fokus der Verhandlung
Im Zentrum des Verfahrens standen mehrere öffentliche Äußerungen des ehemaligen Richters. Besonders brisant war dabei ein angeblicher Kommentar auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact aus dem Jahr 2017. Dort soll Maier sich zum norwegischen Attentäter Anders Breivik geäußert haben. Das Gericht konnte jedoch nach Zeugenanhörungen keine ausreichenden Beweise für diese Aussagen feststellen.
Facebook-Post reicht nicht für Aberkennung
Als einziger konkreter Anhaltspunkt blieb ein Facebook-Beitrag übrig, in dem Maier die Abschaffung der GEZ und die "Entsorgung" einer bekannten Nachrichtenmoderatorin forderte. Nach Auffassung des Gerichts hätte dieser Vorfall maximal eine Kürzung der Ruhestandsbezüge rechtfertigen können - für eine vollständige Aberkennung reiche dies jedoch nicht aus.
Politischer Hintergrund und weitere Verfahren
Der Fall Maier zeigt exemplarisch die Herausforderungen im Umgang mit politisch aktiven Richtern. Vor seiner Zeit als AfD-Bundestagsabgeordneter arbeitete Maier als Richter in Sachsen. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 strebte er eine Rückkehr in den Justizdienst an, was jedoch durch das Landesjustizministerium verhindert wurde.
Hätte das Gericht dem Antrag des Freistaats stattgegeben, wäre Maier in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert worden und hätte später eine reguläre Altersrente erhalten.
Weitere juristische Auseinandersetzungen
Die Geschichte ist mit diesem Urteil noch nicht zu Ende: Zum einen steht dem Freistaat der Weg zur Berufung offen. Zum anderen laufen noch weitere Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Richter. Die juristische Aufarbeitung seiner politischen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit dem mittlerweile aufgelösten "Flügel" der AfD, könnte sich damit noch länger hinziehen.
Das Urteil wirft auch grundsätzliche Fragen zum Umgang mit politisch aktiven Beamten auf. Es zeigt die Grenzen disziplinarrechtlicher Maßnahmen und verdeutlicht die Schwierigkeit, politische Äußerungen und Aktivitäten juristisch zu bewerten.
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