Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?
Der Fall einer Pflegehelferin aus Niedersachsen könnte weitreichende Konsequenzen haben. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Verfahren zu einer Klage der Frau ausgesetzt, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst. Die Klägerin war 2022 im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück angestellt und wurde vom Landkreis Osnabrück aufgefordert, einen Nachweis über ihre Immunität vorzuweisen. Als sie diesen Nachweis nicht erbrachte, wurde ihr im November 2022 verboten, ihrer Tätigkeit weiter nachzugehen.
Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht in Frage gestellt
Bei der Verhandlung vor dem Osnabrücker Landgericht ging es um die Frage, ob der Paragraf 20a des Infektionsgesetzes in seiner damaligen Form mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und dem Grundrecht auf Berufsfreiheit in Einklang stand. Dies soll nun an höchster Stelle geklärt werden. Das Verwaltungsgericht Osnabrück erklärte, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei und sie somit die Grundrechte verletze.
RKI und die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung
Besonders brisant sind die Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie die Zeugenaussage von Prof. Dr. Lars Schaade, Präsident des RKI. Diese Dokumente und Aussagen stellen die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage. Das Verwaltungsgericht Osnabrück betonte, dass die Norm auf den Empfehlungen des RKI beruhte, welche durch die nun veröffentlichten Protokolle erschüttert werden.
Gesetzgeber in der Kritik
Die Gesetzesbegründung führte den Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal als Hauptmotiv für die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Doch die nun veröffentlichten RKI-Protokolle zeigen, dass diese Einschätzung möglicherweise nicht fundiert war. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden, so das Gericht.
Weitreichende juristische Konsequenzen erwartet
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist unanfechtbar. Damit könnte der Fall der Pflegehelferin zu weitreichenden juristischen Konsequenzen führen. Die RKI-Files, die auf Initiative der Journalistin Aya Velazquez ohne Schwärzungen veröffentlicht wurden, spielen dabei eine zentrale Rolle. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte lediglich eine „weitgehende Entschwärzung“ wichtiger Passagen in Aussicht gestellt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Doch eines ist sicher: Dieser Fall könnte die Diskussion um Grundrechte und staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie neu entfachen und die politische Landschaft in Deutschland nachhaltig beeinflussen.
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