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03.07.2024
12:12 Uhr

Habecks geplanter „Klimacheck“: Bald soll jedes neue Gesetz auf Klimawirkung geprüft werden

Habecks geplanter „Klimacheck“: Bald soll jedes neue Gesetz auf Klimawirkung geprüft werden

Die Regierungskoalition hat sich vorgenommen, einen sogenannten „Klimacheck“ für neue Gesetze einzuführen. Dieser soll sicherstellen, dass alle neuen Regelungen auf ihren Beitrag zur Erderhitzung untersucht werden. Nun werden erste Details bekannt, wie ein solches Verfahren aussehen könnte.

Das Vorhaben des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) arbeitet an einem „Klimacheck“, mit dem alle neuen Gesetze des Bundes auf ihre Klimawirkung untersucht werden sollen. Nach den bisherigen Planungen einer Arbeitsgruppe sollen Gesetze bereits während ihrer Entstehung in den zuständigen Ministerien und von externen Gutachtern auf ihre Klimaeffekte überprüft werden. Dies geht aus Unterlagen hervor, die die Initiative „Frag den Staat“ aus dem Ministerium erhalten hat.

Ziele und Umsetzung des „Klimachecks“

Ein „Klimacheck“ wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart. Dort heißt es: „Wir werden Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe machen, indem das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer entsprechenden Begründung versieht.“

Der Check werde „derzeit erarbeitet“, erklärt ein BMWK-Sprecher. Erste Fragen der Ausrichtung und Ausgestaltung wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens bereits wissenschaftlich geklärt. Einen genauen Zeitpunkt für die konkrete Umsetzung des Vorhabens könne man aber noch nicht nennen.

Details des „Klimachecks“

Details des Vorhabens lassen sich aus dem Zwischenbericht eines Workshops ableiten, den das Umweltbundesamt im September vergangenen Jahres mit BMWK-Mitarbeitenden durchführte. Demnach solle ein solcher „Klimacheck“:

  • die Klimawirkung von Gesetzesvorhaben realistisch abschätzen,
  • möglichst früh in den Gesetzgebungsprozess hineinwirken und die Bewusstseinsbildung fördern,
  • Transparenz schaffen für Entscheidungsträger,
  • die Anwendbarkeit für alle Ministerien durch die jeweiligen Fachbeamten sicherstellen,
  • für alle Gesetzgebungsvorhaben angewendet werden,
  • möglichst wenig Zeit der Verwaltung in Anspruch nehmen und außerhalb der Verwaltung Transparenz schaffen.

Möglich wäre demnach für Gesetzesvorhaben eine zweistufige Prüfung: Ein Relevanzcheck von nicht mehr als 60 Minuten könnte mit einem Schwellenwert für CO₂-Emissionen Vorhaben aussortieren, die kaum das Klima belasten. Vorhaben, die einen größeren CO₂-Ausstoß nach sich ziehen, müssten dagegen einer „quantitativen Hauptprüfung“ unterzogen werden.

Wer führt den „Klimacheck“ durch?

Intern ist noch umstritten, wer dieses Gutachten durchführen könnte: die Ministerien selbst oder ein externer Gutachter. Der Koalitionsvertrag nennt die „federführenden Ministerien“ als die Akteure. In den Planungen des BMWK ist aber auch die Rede von einer externen Begutachtung in der Hauptprüfung. Das könnte vom Expertenrat für Klimaschutz, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung oder dem Umweltbundesamt geleistet werden. Eine Begutachtung innerhalb der Ministerien könnte im Zweifel deutlich weniger scharf ausfallen als von externen Gutachtern.

Rechtliche Zweifel und mögliche Verschärfungen

Rechtliche Zweifel an einem „Klimacheck“ seien laut der Rechtsanwältin und Expertin für Klimaschutzrecht, Roda Verheyen, unbegründet. „Eine solche Regelung ist verfassungsrechtlich durchaus möglich“, das folge aus einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie auch aus Artikel 20a des Grundgesetzes (Umweltschutz).

Verheyen erachtet aber auch eine deutlich schärfere Version eines „Klimachecks“ für machbar. Demnach könnte eine „absolute Unverträglichkeitsschwelle“ für bestimmte Emissionsmengen aus einem geplanten Gesetz ein „Klima-Veto“ auslösen, das einen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Entwurfsebene stoppt. Ein eigener parlamentarischer Ausschuss könnte die Ergebnisse kontrollieren und die ordnungsgemäße Durchführung des „Klimachecks“ einklagbar machen.

Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Ausgestaltung des „Klimachecks“ aussehen wird und ob die Bundesregierung ihre Klimaziele damit tatsächlich besser einhalten kann.

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