
Gericht urteilt: Corona-Maskenpflicht an Grundschulen war ein rechtswidriger Übergriff des Staates
Ein weiteres beschämendes Kapitel der deutschen Corona-Politik wird nun durch ein Gerichtsurteil aufgearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die im November 2020 verhängte Maskenpflicht für Grundschüler in Schleswig-Holstein für rechtswidrig erklärt. Damit wird erneut deutlich, wie übergriffig der Staat während der Corona-Zeit in die Grundrechte der Bürger - und in diesem Fall sogar der Kleinsten unserer Gesellschaft - eingegriffen hat.
Formale Mängel entlarven behördliche Willkür
Das Gericht stellte fest, dass die damalige Bildungsministerin gar nicht befugt war, eine solch weitreichende Verordnung zu erlassen. Die Übertragung der Befugnis durch die Landesregierung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes war nur befristet erfolgt. Ein weiterer Beweis dafür, wie überstürzt und rechtlich fragwürdig viele Corona-Maßnahmen durchgepeitscht wurden.
Gericht rechtfertigt dennoch drastische Einschränkungen
Bemerkenswert ist die zwiespältige Haltung des Gerichts: Während die formale Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, bezeichneten die Richter die Maskenpflicht inhaltlich als "erforderlich". Man hätte "das Leben und die körperliche Unversehrtheit" schützen müssen. Eine fragwürdige Argumentation, wenn man bedenkt, dass Kinder nachweislich kaum von schweren Corona-Verläufen betroffen waren.
Dramatische Einschnitte in den Schulalltag
Die damalige Verordnung sah vor, dass bereits bei einer Inzidenz von über 50 alle Grundschüler zum Maskentragen gezwungen wurden. Ein Wert, der aus heutiger Sicht geradezu lächerlich niedrig erscheint. Die Alternative wäre laut Gericht nur eine komplette Schulschließung gewesen - als ob es zwischen totalem Lockdown und Maskenzwang keine anderen Optionen gegeben hätte.
Späte Aufarbeitung der Corona-Politik
Das Urteil reiht sich ein in eine wachsende Zahl gerichtlicher Entscheidungen, die die Übergriffigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen dokumentieren. Besonders bitter ist, dass diese Erkenntnisse erst Jahre später kommen, wenn der Schaden längst angerichtet ist. Die psychischen und entwicklungsbedingten Folgen der Maskenpflicht für Grundschulkinder sind bis heute nicht ausreichend erforscht.
Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls möglich. Es bleibt zu hoffen, dass die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik weiter voranschreitet - auch wenn sie den betroffenen Kindern ihre verlorene Zeit nicht zurückgeben kann.
Die Ereignisse mahnen uns, wachsam zu bleiben gegenüber staatlichen Eingriffen in unsere Grundrechte. Gerade wenn es um den Schutz unserer Kinder geht, muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eine Lektion, die unsere politischen Entscheidungsträger hoffentlich gelernt haben.

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