Faesers umstrittenes Verbot des Compact-Magazins: Ein Angriff auf die Pressefreiheit?
Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Die Begründung, die auf über 80 Seiten dargelegt wird, ist teils haarsträubend und wirft viele Fragen auf. Das Dokument, das zunächst vertraulich behandelt wurde, ist nun öffentlich zugänglich und zeigt die Argumentationslinie des Ministeriums auf.
Die formellen Voraussetzungen für das Verbot
Das Bundesinnenministerium argumentiert, dass Compact als Verein zu betrachten sei, da es sich um eine „Mehrheit natürlicher Personen“ handle, die sich für längere Zeit einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen hätten. Diese formelle Argumentation wird jedoch schnell durch inhaltliche Vorwürfe ergänzt.
Vorwurf des „völkisch-nationalistischen Gesellschaftskonzepts“
Das Ministerium wirft Compact vor, ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“ zu vertreten. Dies wird unter anderem durch die Unterscheidung zwischen „Passdeutschen“ und „Bio-Deutschen“ in den Beiträgen des Magazins begründet. Auch die Darstellung von Geburten in Deutschland soll demnach „stigmatisierend und ausgrenzend“ sein.
Angriff auf das politische System?
Ein zentraler Vorwurf ist, dass Compact den Sturz des aktuellen politischen Systems als Ziel ausgegeben habe. Jürgen Elsässer, der Chefredakteur des Magazins, soll auf einer Spendengala 2023 gesagt haben: „Wir wollen einfach das System stürzen.“ Diese Äußerung wird als Beleg für eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung gewertet.
Weitere Vorwürfe: Remigration und Fremdenfeindlichkeit
Faeser und ihr Ministerium werfen Compact zudem vor, den Begriff „Remigration“ zu propagieren, der angeblich von der Neuen Rechten verwendet wird. Unter „Remigration“ verstehe Compact nicht nur die Abschiebung von Illegalen, sondern ein umfassendes Konzept, das auch Asylanten und nicht assimilierte Staatsbürger umfasse. Diese Positionen werden als „rassistische Diskriminierung“ gewertet.
Auch die Forderung nach einer „Deislamisierung“ Deutschlands wird als problematisch angesehen. Compact spreche in diesem Zusammenhang von einem „Asyl-Tsunami“ oder einer „Asyl-Bombe“, was laut Innenministerium fremdenfeindlich sei.
Antisemitismus und Aufrufe zum Umsturz
Das Dokument führt weiter aus, dass Compact antisemitische Chiffren wie „globale Finanzelite“ verwende und Einzelpersonen wie Bill Gates und George Soros nenne. Diese Aussagen würden den Vorwurf des Antisemitismus untermauern.
Zusätzlich wirft das Ministerium dem Magazin vor, zum Umsturz des politischen Systems aufzurufen. Ein Beispiel hierfür sei das Zitat: „Man hat Grund diesen Staat abzulehnen und vor diesem Staat Angst zu haben (…) Liebe Zuschauer, Sie müssen mit ihrer oppositionellen Haltung rausgehen, an die Öffentlichkeit, so wie wir das machen, und dem Staat und seinen Schergen ins Gesicht schleudern: ‘Wir lehnen euch ab. Wir haben euch nicht gewählt und wir werden euch jagen!‘“
Rechtliche Hürden und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Grundsätzlich können Vereinsverbote ausgesprochen werden, wenn der Verein Gewalt anwendet, zu solcher aufruft oder auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet ist. Diese Voraussetzungen sind im Fall von Compact jedoch nicht gegeben. Vielmehr stützt sich das Verbot auf die angebliche „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit hohe Hürden für das Erfüllen dieses Merkmals gesetzt. Ob diese Hürden im Fall von Compact erreicht werden, bleibt fraglich und wird voraussichtlich in den anstehenden Gerichtsverhandlungen geklärt werden müssen.
Das Verbot des Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium wirft somit erhebliche Fragen zur Pressefreiheit und den Grenzen staatlicher Eingriffe auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte über diesen umstrittenen Schritt entscheiden werden.
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