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12.02.2024
15:42 Uhr

Europäische Union setzt Hassrede mit Terrorismus gleich

Europäische Union setzt Hassrede mit Terrorismus gleich

Das Europäische Parlament hat in einer jüngsten Sitzung eine weitreichende Resolution verabschiedet, die einen neuen Meilenstein in der Kriminalisierung von Hassrede darstellt. Mit einer Mehrheit von 397 zu 121 Stimmen hat das Parlament dafür gestimmt, Hassrede auf eine Stufe mit schweren Verbrechen wie Terrorismus und Menschenhandel zu stellen. Dieser Schritt ist ein deutliches Signal, dass die EU kein Pardon für Hass und Hetze im öffentlichen Diskurs kennt.

Die neue EU-Verordnung im Detail

Die neue EU-Verordnung sieht vor, Hassrede in den Katalog der EU-Verbrechen aufzunehmen, die in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU definiert sind. Diese Verbrechen, zu denen auch Terrorismus, Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche und organisierte Kriminalität zählen, unterliegen EU-weiten Mindestregeln hinsichtlich Definitionen und Strafen. Die Ausweitung der Definition von Hassrede und Hassverbrechen auf zusätzliche Opferkategorien wie Geschlecht, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zeigt den Willen der EU, alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen.

Kritik und Sorge um Meinungsfreiheit

Die Entscheidung des Parlaments hat jedoch auch Kritik hervorgerufen. Konservative und rechtsgerichtete Stimmen warnen vor einer möglichen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Sorge besteht, dass ohne eine objektive Definition von Hassrede, die Tür für willkürliche Interpretationen und Missbrauch offensteht. So könnten legitime Meinungsäußerungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, kriminalisiert werden. Die ECR und ID Fraktionen stimmten gegen die Resolution, während die linken und die mitte-rechts Partei EPP dafür stimmten.

Die Rolle der sozialen Medien

Die EU-Parlamentarier betonen, dass Hassrede, die sich über soziale Medien rasch verbreitet, nicht nur einzelne Personen oder Gemeinschaften betrifft, sondern die Grundlagen der europäischen Gesellschaft untergräbt. Die grenzüberschreitende Dimension solcher Hassbotschaften rechtfertigt nach Ansicht der Befürworter der Verordnung eine Einordnung als schweres Verbrechen nach EU-Recht.

Ein Schritt in Richtung Zensur?

Es mag sein, dass das EU-Parlament mit der Kriminalisierung von Hassrede ein Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander setzen möchte. Doch darf dies nicht auf Kosten der Grundrechte geschehen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Es besteht die Gefahr, dass solch eine Verordnung nicht nur gegen Hassrede, sondern auch als Instrument gegen unliebsame Meinungen genutzt werden könnte. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU ihre Bürger vor echtem Hass schützt, ohne dabei in die Falle der Zensur zu tappen.

Fazit

Die Entscheidung des EU-Parlaments, Hassrede mit schweren Verbrechen gleichzusetzen, ist ein kontroverser Schritt, der die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes zwischen der Bekämpfung von Hass und dem Schutz der Meinungsfreiheit unterstreicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Verordnung in der Praxis auswirken wird und ob sie tatsächlich dazu beiträgt, Hass zu reduzieren, ohne die Freiheit der Bürger zu beschneiden.

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