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19.06.2024
06:46 Uhr

EU-Rat plant Abschaffung des Briefgeheimnisses: Chatkontrolle im Visier

EU-Rat plant Abschaffung des Briefgeheimnisses: Chatkontrolle im Visier

Die EU-Mitgliedsstaaten streben die Abschaffung des modernen Briefgeheimnisses an. Im EU-Rat soll die Polizei künftig private Chatverläufe verfolgen und überwachen dürfen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Privatsphäre der Bürger haben und wird bereits jetzt heftig diskutiert.

Überwachung privater Kommunikation

Die belgische Regierung, die derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, setzt sich seit Anfang des Jahres dafür ein, eine allgemeine Chatkontrolle in der EU durchzusetzen. Besonders im Fokus stehen dabei Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Signal. Bisher scheiterten solche Vorstöße an Vetos einzelner Mitgliedsstaaten, doch nun scheint eine Einigung möglich.

Frankreich bricht aus der Sperrminorität aus

Ein entscheidender Faktor könnte dabei die Position Frankreichs sein. Durch Zugeständnisse für Sicherheitsdienste und das Militär konnte Frankreich aus der Sperrminorität herausgebrochen werden. Somit könnte der belgische Vorschlag bereits am Mittwoch im Rat verabschiedet werden.

Gefahr für die Privatsphäre

Die geplante Verordnung soll angeblich „Regeln zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch“ enthalten. Doch Kritiker warnen, dass dies nur ein Vorwand sei, um umfassende Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Die an sich löbliche Bekämpfung der Kinderpornografie werde genutzt, um das Recht auf Privatheit für alle Bürger zu untergraben.

Signal und WhatsApp könnten die EU verlassen

Experten warnen, dass Dienste wie Signal und WhatsApp die EU verlassen könnten, sollten die neuen Regelungen in Kraft treten. Meredith Whittaker, Präsidentin von Signal, erklärte, dass „Upload-Moderation“ nur ein neues Wort für Massenchatkontrolle sei und die Verschlüsselung grundlegend untergraben würde. Bereits im Mai hatte Whittaker angekündigt, den EU-Markt eher zu verlassen, als die Verschlüsselungstechnologie zu unterminieren.

Rechtsdienst des Rats warnt vor Grundrechtsverletzungen

Der Rechtsdienst des Rats stellte fest, dass eine „willkürliche Chatkontrolle“ bei Personen, die keiner Straftat verdächtig sind, eine Verletzung von Grundrechten darstellt. Dies betrifft auch Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes. Dennoch steht die willkürliche Überwachung weiterhin auf der Agenda der EU.

Widerstand aus mehreren Mitgliedsstaaten

In der EU waren bisher Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Polen gegen die Pläne. Doch durch das Zugeständnis an Frankreich könnte die Sperrminorität im Rat kippen. Noch nicht festgelegt haben sich Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Portugal, Schweden, Slowenien und die Tschechische Republik.

Auswirkungen auf die Bürger

Sollte die Verordnung in Kraft treten, könnten App-Nutzer gefragt werden, ob sie der Überprüfung ihrer versendeten Bilder, Photos und Videos durch künstliche Intelligenz (KI) zustimmen oder nicht. Falls nicht, könnten sie den Dienst nicht mehr nutzen oder zumindest keine Bilder versenden. Es ist wahrscheinlich, dass viele den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen werden, was die EU der umfassenden Kontrolle ihrer Bürger näherbringen würde.

Kein Zuwachs an Sicherheit

Ein Zuwachs an Sicherheit für kleine Kinder, die dem sexuellen Missbrauch zum Opfer fallen, wäre durch die Verordnung nicht zu erwarten. Vielmehr würde die EU-Verordnung darauf hinauslaufen, die Bürger einer Massenüberwachung auszusetzen und möglicher Strafverfolgung auch dort, wo kein Kläger ist.

Fazit

Die geplante Chatkontrolle der EU stößt auf heftige Kritik und könnte weitreichende Konsequenzen für die Privatsphäre der Bürger haben. Die Entscheidung des EU-Rats wird mit Spannung erwartet und könnte einen bedeutenden Einschnitt in die Bürgerrechte darstellen.

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