
Erneute Schlappe für AfD: Bundesverfassungsgericht lehnt Millionen-Forderung für parteinahe Stiftung ab
Die Alternative für Deutschland (AfD) muss eine weitere juristische Niederlage einstecken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Antrag der Partei abgewiesen, mit dem sie eine nachträgliche Auszahlung von Zuschüssen an die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung erreichen wollte. Die Richter ließen in ihrer Begründung keinen Zweifel daran, dass der Antrag der Partei den rechtlichen Voraussetzungen nicht genügte.
Millionenschwere Förderung bleibt verwehrt
Der Kampf um die finanzielle Unterstützung der parteinahen Stiftungen hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Februar 2023 hatte das höchste deutsche Gericht in einem wegweisenden Urteil den Gesetzgeber verpflichtet, klare gesetzliche Kriterien für die staatliche Förderung politischer Stiftungen zu definieren. Die bis dahin gängige Praxis, die Verteilung der Mittel lediglich im Bundeshaushalt zu regeln, wurde als unzureichend eingestuft.
Neue gesetzliche Hürden für Stiftungsförderung
Als Reaktion auf das Urteil wurde Ende 2023 ein neues Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen verabschiedet. Die darin festgelegten Kriterien dürften der AfD-nahen Stiftung das Leben deutlich erschweren: Eine Förderung ist erst möglich, wenn die entsprechende Partei dreimal in Folge in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Noch bedeutsamer erscheint die Voraussetzung eines klaren Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Völkerverständigung.
Juristische Winkelzüge scheitern
Der aktuelle Versuch der AfD, über eine sogenannte Vollstreckungsanordnung nachträglich Zuschüsse für die Jahre 2019 bis 2021 zu erwirken, wurde von den Verfassungsrichtern als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass Vollstreckungsentscheidungen weder das ursprüngliche Urteil ergänzen noch erweitern dürfen. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 existierte ohnehin keine Entscheidung, die hätte vollstreckt werden können.
Demokratische Grundwerte als Fördervoraussetzung
Die neue gesetzliche Regelung zur Stiftungsfinanzierung macht deutlich, dass der Staat nur solche Organisationen fördern will, die sich unmissverständlich zu den Grundpfeilern unserer Demokratie bekennen. Dies erscheint angesichts der zunehmenden Polarisierung in der politischen Landschaft als wichtiges Signal zur Stärkung unserer demokratischen Institutionen.
Während mehrere Anträge und Beschwerden gegen das neue Gesetz noch beim Verfassungsgericht anhängig sind, zeigt die aktuelle Entscheidung, dass die Hürden für eine staatliche Förderung politischer Stiftungen hoch bleiben. Dies mag manchen als übertriebene Vorsicht erscheinen - angesichts der Bedeutung unserer demokratischen Grundordnung erscheint es jedoch als notwendige Maßnahme zum Schutz unserer freiheitlichen Gesellschaft.
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