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29.08.2024
11:37 Uhr

„Einstellung des Flugverkehrs“ möglich: Auswärtiges Amt warnt Portugal-Urlauber

„Einstellung des Flugverkehrs“ möglich: Auswärtiges Amt warnt Portugal-Urlauber

Portugal ist bekannt für seine malerischen Strände, das lebhafte Lissabon und die zauberhafte Insel Madeira. Gerade jetzt, wo die Schulferien in den meisten deutschen Bundesländern zu Ende sind und die Nachsaison beginnt, zieht es viele Urlauber in das sonnige Land. Doch das Auswärtige Amt hat eine Warnung herausgegeben, die Reisende alarmieren dürfte.

Warnung des Auswärtigen Amtes: Streiks beeinträchtigen den Flugverkehr

Seit dem 27. August weist das Auswärtige Amt auf mögliche Probleme für Portugal-Urlauber hin. In einer Aktualisierung des Portugal-Artikels heißt es, dass die Lufthansa-Tochtergesellschaft Discover Airlines einen Streik angekündigt hat. Dieser Streik, der bis zum 30. August andauern soll, könnte auch Flugreisende nach Portugal – insbesondere nach Madeira – betreffen.

Landesweiter Streik des Abfertigungspersonals

Die Probleme enden jedoch nicht am Freitag. Für das Wochenende, den 31. August und 1. September, hat die portugiesische Transportarbeitergewerkschaft (Sttamp) einen landesweiten Streik des Abfertigungspersonals an den Flughäfen angekündigt. Das Auswärtige Amt teilt mit, dass es an diesen Tagen zu Beeinträchtigungen, Flugausfällen oder sogar einer vollständigen Einstellung des Flugverkehrs kommen könnte.

Schwerwiegende Einschränkungen an Flughäfen erwartet

Besonders betroffen sein sollen die Flughäfen in Lissabon und Porto. Die Gewerkschaft spricht von „schwerwiegenden Einschränkungen“. Der ADAC rät Reisenden, sich rechtzeitig bei ihrer Airline über den Flugstatus zu informieren. Bei Flugausfällen oder Verspätungen aufgrund von Streiks haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung.

Rechte der Reisenden bei Flugausfällen

Es ist wichtig, dass Reisende ihre Rechte kennen. Bei Annullierungen oder Verspätungen haben sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. Dazu gehören unter anderem Verpflegung, Unterbringung und gegebenenfalls auch finanzielle Entschädigungen. Es lohnt sich, im Vorfeld gut informiert zu sein und gegebenenfalls alternative Reisepläne zu schmieden.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat derzeit für 40 Länder Reisewarnungen ausgesprochen. Diese Warnungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Reisehinweise: Informationen über Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise und rechtliche Besonderheiten.
  • Sicherheitshinweise: Warnungen vor besonderen Risiken in einem bestimmten Land.
  • Reisewarnungen: Dringende Appelle, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen, da konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen.

Für Portugal-Urlauber heißt es nun, die Entwicklung der Streiks genau zu beobachten und sich gegebenenfalls auf kurzfristige Änderungen einzustellen. Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, stets gut informiert zu sein und flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.

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