Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
MenĂĽ
14.10.2024
06:08 Uhr

Drohnen-Schwarm dringt tagelang in Luftraum einer US-Militärbasis ein

Drohnen-Schwarm dringt tagelang in Luftraum einer US-Militärbasis ein

Ein beunruhigender Vorfall ereignete sich Ende 2023, als eine Flotte von Drohnen 17 Tage lang den Luftraum über der Langley Air Force Base in Virginia verletzte. Diese Basis beherbergt die hochmodernen F-22 Raptor-Kampfjets, die zu den fortschrittlichsten Tarnkappenflugzeugen des US-Militärs zählen. Trotz intensiver Untersuchungen bleibt das Pentagon im Unklaren darüber, wer hinter diesen Drohnenoperationen steckt und wie man sie effektiv stoppen kann.

Wie das Wall Street Journal berichtet, wurden US-Militärangehörige im vergangenen Dezember wiederholt Zeugen dieser nächtlichen Drohnenflüge. General Mark Kelly von der US-Luftwaffe erklärte, dass die erste Drohne etwa 6 Meter lang war und mit einer Geschwindigkeit von über 160 km/h in einer Höhe von etwa 900 bis 1200 Metern flog. Minuten nach Sonnenuntergang tauchten weitere Drohnen auf, eine nach der anderen, und erzeugten dabei ein Geräusch, das an eine Parade von Rasenmähern erinnerte. Insgesamt sollen es „ein Dutzend oder mehr“ Drohnen gewesen sein, die in Richtung Norfolk, Virginia, flogen und dabei einen Luftraum durchquerten, der die Basis des Navy SEAL Team Six und die Naval Station Norfolk, den größten Marinehafen der Welt, überblickte.

Ungewissheit ĂĽber die Herkunft der Drohnen

Ursprünglich war unklar, ob die Drohnenflotte von Hobbyisten oder feindlichen Kräften gesteuert wurde. Einige vermuteten, dass Russland oder China hinter diesen Operationen stecken könnten, um die Reaktionsfähigkeit der amerikanischen Streitkräfte zu testen. Angesichts der Komplexität der Flüge und der Anzahl der koordiniert fliegenden Drohnen schlossen die Behörden jedoch die Möglichkeit aus, dass Amateur-Drohnenpiloten für das nächtliche Spektakel verantwortlich seien.

Rechtliche und technische HĂĽrden

Das US-Militär steht vor rechtlichen und technischen Herausforderungen im Umgang mit diesen Drohnen. Da die Drohnen selbst keine unmittelbare Gefahr darstellen, ist es dem Militär gesetzlich untersagt, sie abzuschießen, um potenzielle Risiken für Truppen und Zivilisten zu vermeiden. Auch das Stören ihrer Signale wurde ausgeschlossen, da dies zu Störungen bei Notrufsystemen, WLAN-Netzwerken und Verkehrsflugzeugen führen könnte.

Ähnliche Drohnenschwärme wurden kürzlich in der Nähe der Edwards Air Force Base in Nevada gesichtet. Auch in diesem Fall konnte das Pentagon nicht feststellen, wer die Drohnen aus welchem Grund gesteuert hat. Diese Vorfälle werfen ernsthafte Fragen zur Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der USA auf, insbesondere in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen.

Fazit

Die wiederholten Drohnenflüge über militärische Einrichtungen wie die Langley Air Force Base und die Edwards Air Force Base zeigen deutlich die Verwundbarkeit selbst hochgesicherter Bereiche. Es bleibt zu hoffen, dass das Pentagon bald eine Lösung findet, um solche Bedrohungen effektiv abzuwehren und die Sicherheit der Nation zu gewährleisten. In der Zwischenzeit bleibt die Herkunft und der Zweck dieser Drohnen ein Rätsel, das es dringend zu lösen gilt.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
19.07.2024
13 Min.

Energiekrise - Made in Germany

Das deutsche Energiemodell stirbt, die deutsche Wirtschaft verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Welche wirtschaftlichen Folgen die Energiekrise für den Standort Deutschland hat, erfahren Sie hier.
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“