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18.10.2024
06:00 Uhr

Die umstrittene Rolle der Trusted Flagger: Staatsnähe und Zensurvorwürfe

Die umstrittene Rolle der Trusted Flagger: Staatsnähe und Zensurvorwürfe

Die Diskussion um die sogenannten Trusted Flagger, welche als neue Wächter des Internets fungieren sollen, sorgt für hitzige Debatten und verhärtete Fronten. Während Kritiker des Systems medial als Rechte diffamiert werden, mehren sich Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Bundesnetzagentur sowie der Unabhängigkeit staatlich geförderter „privater“ Meldestellen wie „REspect!“.

Mediale Diffamierung und staatliche Nähe

Kritiker des Trusted Flagger-Systems sehen sich zunehmend diffamiert. So bezeichnete die ZEIT all jene, die Kritik an diesem System äußern, als Rechtspopulisten. Diese Diffamierung schließt offenbar auch Verfassungsrechtler, Rechtsanwälte und sogar grüne Politiker ein, die Bedenken gegenüber der deutschen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) äußern. Ein grüner Politiker, der anonym bleiben wollte, bezeichnete die Konstellation, in der Klaus Müller sowohl Leiter der Bundesnetzagentur als auch Chefkoordinator der DSA-Umsetzung ist, als „unglücklich“ und nur bedingt neutral.

Die Rolle der Meldestelle REspect!

Die Meldestelle REspect! wird staatlich gefördert und war bereits unter Kanzlerin Merkel aktiv. Die enge Zusammenarbeit mit der Zentralen Meldestelle (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA) verdeutlicht die Staatsnähe dieser Einrichtung. Laut BKA-Statistik waren 84 Prozent der von REspect! gemeldeten Inhalte strafrechtlich relevant, was bedeutet, dass jede sechste Meldung nicht relevant war. Diese Praxis führt dazu, dass Internetplattformen im Zweifel eher zu viel löschen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Reaktionen und Kritik

Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki bezeichnete die Meldestelle als „grüne Zensuranstalt“, die den Meinungskorridor einseitig einschränke. Auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner äußerte Kritik am Leitfaden der Bundesnetzagentur zu den Trusted Flaggern, insbesondere an der unklaren Definition von „Hassrede“ und dem Gummibegriff „Andere“.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Selbst innerhalb der Medienlandschaft gibt es kritische Stimmen. Der ZEIT-Redakteur Jochen Bittner bezeichnete die Aussage von Klaus Müller, man könne illegale Inhalte, Hass und Fake News schnell und ohne bürokratische Hürden entfernen, als „offenkundig verfassungswidrig“. Diese Aussage impliziere, dass auch legale Inhalte entfernt werden könnten, was gegen die Grundrechte verstoße.

Fazit: Eine bedenkliche Entwicklung

Die Einführung der Trusted Flagger in Deutschland offenbart eine beunruhigende Freude an der Kontrolle und Denunziation. Die hohe Anzahl von Auskunftsanfragen deutscher Behörden an Facebook im Vergleich zu anderen Ländern zeigt, wie anfällig Deutschland für solche Kontrollmechanismen ist. Es bleibt zu befürchten, dass sich dieses Phänomen mit der Einführung der Trusted Flagger weiter verstärken wird.

Die Staatsnähe der Meldestellen und die enge Verzahnung mit staatlichen Institutionen werfen grundlegende Fragen zur Unabhängigkeit und Neutralität dieser Einrichtungen auf. Kritische Stimmen aus verschiedenen politischen Lagern und der Wissenschaft mahnen zur Vorsicht und fordern eine gründliche Überprüfung der aktuellen Praxis.

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