Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
11.04.2024
06:50 Uhr

Die EU und ihre "Zensur-Maschine": Kritik an "Hatedemics"

Die EU und ihre "Zensur-Maschine": Kritik an "Hatedemics"

Die Europäische Union hat ein neues Projekt namens "Hatedemics" ins Leben gerufen, das mit einer Finanzierung von einer Million Euro die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Bekämpfung von Hassrede und Desinformation im Internet unterstützt. Dieses Vorhaben, das bis Ende März 2026 laufen soll, wirft ernste Fragen bezüglich der Meinungsfreiheit und der Überwachung von kritischen Stimmen im digitalen Raum auf.

Die Sorge um die Meinungsfreiheit

Die Intention hinter "Hatedemics" scheint auf den ersten Blick löblich: die Stärkung präventiver und reaktiver Maßnahmen gegen Hassreden und Desinformation. Doch Kritiker befürchten, dass dies ein weiterer Schritt hin zu einem überwachten und kontrollierten digitalen Raum ist, in dem staatlich nicht genehme Meinungen zensiert werden könnten. Die EU-Kommission und insbesondere Kommissar Thierry Breton stehen daher im Fokus der Kritik.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorläufer

Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (NetzDG) in Deutschland, das bereits 2017 unter Kanzlerin Angela Merkel eingeführt wurde, zielte darauf ab, "Hass und Hetze" in sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Jedoch wurde dieses Gesetz von vielen Seiten als Angriff auf die Meinungsfreiheit interpretiert, da es die Prüfung von Äußerungen von den Gerichten zu privaten Unternehmen verlagert.

Digitale Dienste und Desinformation

Der "Digital Services Act" (DSA), der seit Februar 2023 vollständig anwendbar ist, zielt darauf ab, unliebsame Inhalte schneller aus dem Netz zu entfernen. Suchmaschinen und soziale Medien werden angehalten, gegen "Online-Desinformation" vorzugehen. Die Gefahr besteht darin, dass Such-Algorithmen manipuliert und Publizisten demonetarisiert werden könnten, was die Meinungsfreiheit erheblich einschränken würde.

Die Rolle von Künstlicher Intelligenz

Das Projekt "Hatedemics" sieht vor, KI zur Identifikation und Bekämpfung von vermeintlichen "Fake News" einzusetzen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung bei der Formulierung und Verbreitung von staatlich genehmen Gegennarrativen. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, da die KI ohne menschliches Zutun entscheiden könnte, was als "Hassrede" oder "Desinformation" gilt.

Die Zukunft der Meinungsfreiheit

Wenn die offene Gesellschaft sich nicht gegen solche Maßnahmen wehrt, könnte dies das Ende der Meinungsfreiheit in Europa bedeuten. Es ist entscheidend, dass Bürger und Organisationen sich für ihre Rechte einsetzen und eine kritische Überprüfung solcher Projekte fordern.

Fazit

Während die Bekämpfung von Hassrede und Desinformation ein legitimes Anliegen ist, muss die Umsetzung solcher Projekte wie "Hatedemics" sorgfältig überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie nicht zu Werkzeugen der Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit werden. Die EU steht in der Pflicht, transparent zu handeln und die Grundrechte ihrer Bürger zu wahren.

Die Diskussion um "Hatedemics" zeigt, dass der Kampf um die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter noch lange nicht entschieden ist und dass die Bürger wachsam bleiben müssen, um ihre Rechte zu verteidigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Projekt entwickelt und welche Auswirkungen es auf die digitale Kommunikation in Europa haben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“