
Bundesregierung verschärft Kontrollen: Neue Verbote für Lachgas und K.o.-Tropfen geplant
In einem bemerkenswerten Schritt hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Missbrauchs von Lachgas und K.o.-Tropfen gebilligt. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Entwurf sieht weitreichende Einschränkungen vor, die insbesondere den Jugendschutz stärken sollen.
Dramatischer Anstieg des Drogenmissbrauchs unter Jugendlichen
Der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Partydroge hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Besonders besorgniserregend sei dabei die steigende Beliebtheit unter Jugendlichen, die den euphorisierenden Stoff häufig über Luftballons inhalieren. Experten warnen seit langem vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken dieser gefährlichen Entwicklung.
Weitreichende Verbote und Einschränkungen
Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Maßnahmen vor:
- Generelles Umgangsverbot für bestimmte Mengen von Lachgas
- Strikte Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbote für Minderjährige
- Verbot des Verkaufs über Automaten und Spätkaufläden
- Einschränkungen im Versandhandel an Endverbraucher
K.o.-Tropfen im Fokus der Gesetzgebung
Neben Lachgas nimmt der Gesetzentwurf auch die gefährlichen K.o.-Tropfen ins Visier. Die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die häufig als K.o.-Tropfen missbraucht werden, sollen ebenfalls strengeren Kontrollen unterliegen. Diese Substanzen werden von Tätern oft heimtückisch eingesetzt, um ihre Opfer wehrlos zu machen.
Die geplanten Maßnahmen könnten ein wichtiger Schritt sein, um die zunehmende Gefährdung unserer Jugend durch diese Substanzen einzudämmen.
Ausnahmen für legitime Verwendung
Der Gesetzentwurf berücksichtigt jedoch auch die legitimen Verwendungszwecke dieser Substanzen. Ausnahmen sind vorgesehen für:
- Gewerbliche und industrielle Nutzung
- Wissenschaftliche Zwecke
- Medizinische Anwendungen
- Ungefährliche Verwendungen (z.B. in Sprühsahne)
Politische Hürden und Zeitdruck
Aufgrund des Endes der Ampel-Koalition steht die Gesetzesinitiative unter erheblichem Zeitdruck. Die rot-grüne Minderheitsregierung ist auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen, um das Gesetz noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl zu verabschieden. Es bleibt abzuwarten, ob in dieser wichtigen Frage des Jugendschutzes parteiübergreifende Einigkeit erzielt werden kann.

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