Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
13.11.2024
13:29 Uhr

Bundesregierung verschärft Kontrollen: Neue Verbote für Lachgas und K.o.-Tropfen geplant

Bundesregierung verschärft Kontrollen: Neue Verbote für Lachgas und K.o.-Tropfen geplant

In einem bemerkenswerten Schritt hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Missbrauchs von Lachgas und K.o.-Tropfen gebilligt. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Entwurf sieht weitreichende Einschränkungen vor, die insbesondere den Jugendschutz stärken sollen.

Dramatischer Anstieg des Drogenmissbrauchs unter Jugendlichen

Der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Partydroge hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Besonders besorgniserregend sei dabei die steigende Beliebtheit unter Jugendlichen, die den euphorisierenden Stoff häufig über Luftballons inhalieren. Experten warnen seit langem vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken dieser gefährlichen Entwicklung.

Weitreichende Verbote und Einschränkungen

Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Maßnahmen vor:

  • Generelles Umgangsverbot für bestimmte Mengen von Lachgas
  • Strikte Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbote für Minderjährige
  • Verbot des Verkaufs über Automaten und Spätkaufläden
  • Einschränkungen im Versandhandel an Endverbraucher

K.o.-Tropfen im Fokus der Gesetzgebung

Neben Lachgas nimmt der Gesetzentwurf auch die gefährlichen K.o.-Tropfen ins Visier. Die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die häufig als K.o.-Tropfen missbraucht werden, sollen ebenfalls strengeren Kontrollen unterliegen. Diese Substanzen werden von Tätern oft heimtückisch eingesetzt, um ihre Opfer wehrlos zu machen.

Die geplanten Maßnahmen könnten ein wichtiger Schritt sein, um die zunehmende Gefährdung unserer Jugend durch diese Substanzen einzudämmen.

Ausnahmen für legitime Verwendung

Der Gesetzentwurf berücksichtigt jedoch auch die legitimen Verwendungszwecke dieser Substanzen. Ausnahmen sind vorgesehen für:

  • Gewerbliche und industrielle Nutzung
  • Wissenschaftliche Zwecke
  • Medizinische Anwendungen
  • Ungefährliche Verwendungen (z.B. in Sprühsahne)

Politische Hürden und Zeitdruck

Aufgrund des Endes der Ampel-Koalition steht die Gesetzesinitiative unter erheblichem Zeitdruck. Die rot-grüne Minderheitsregierung ist auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen, um das Gesetz noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl zu verabschieden. Es bleibt abzuwarten, ob in dieser wichtigen Frage des Jugendschutzes parteiübergreifende Einigkeit erzielt werden kann.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“