Bundesregierung plant Stärkung der Betriebsrenten
Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Förderung der Betriebsrenten. Ziel ist es, die Einkommensgrenze für die Förderung anzuheben und zu dynamisieren. Dieser Schritt soll vor allem Beschäftigten mit geringeren Einkommen zugutekommen.
Neue Einkommensgrenzen und Dynamisierung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Einkommensgrenze für die Förderung von Betriebsrenten auf 2.718 Euro monatlich anzuheben. Derzeit liegt diese Grenze bei 2.575 Euro. Durch die Dynamisierung des Grenzwerts soll verhindert werden, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen den Förderanspruch verlieren. Dies könnte insbesondere für Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen von Vorteil sein.
Flexibilisierung der Auszahlungsmodelle
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die Flexibilisierung der Auszahlungsmodelle. Zukünftig sollen Rentner ihre Betriebsrenten auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können. Dies soll den Übergang in den Ruhestand erleichtern und eine bessere finanzielle Absicherung im Alter gewährleisten.
Ausbau des Sozialpartnermodells
Das auf Tarifverträgen beruhende Sozialpartnermodell, das 2018 eingeführt wurde, soll weiter ausgebaut werden. Dadurch könnten Unternehmen und ihre Beschäftigten leichter bei bestehenden Modellen mitmachen. Besonders kleinen Betrieben soll es dadurch ermöglicht werden, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.
Stärkung der Altersvorsorge
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte die Bedeutung der Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente. „Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind“, erklärte Heil. „Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen.“
Derzeitige Situation und zukünftige Perspektiven
Laut Arbeitsministerium verfügen derzeit rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland über eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen jedoch noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, sei der beste Weg, um eine umfassende Altersvorsorge zu gewährleisten.
Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Betriebsrenten könnten somit einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter leisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung dieser Pläne in der Praxis erfolgen wird und welche Auswirkungen sie auf die Altersvorsorge der Bürger haben werden.
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