
Bundesregierung plant fragwürdige Heimatbesuche für syrische Flüchtlinge
In einem höchst umstrittenen Vorstoß plant die Bundesregierung, syrischen Flüchtlingen künftig Heimatbesuche zu ermöglichen, ohne dass diese ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Ein Konzept, das nicht nur bei Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf massive Kritik stößt - und das zu Recht.
Fragwürdige Ausnahmeregelung mit weitreichenden Folgen
Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums sollen Syrer künftig für bis zu vier Wochen am Stück oder zweimal für je zwei Wochen in ihre Heimat reisen dürfen. Dies soll angeblich der "Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr" dienen. Eine geradezu absurde Begründung, wenn man bedenkt, dass diese Menschen ursprünglich vor Verfolgung geflohen sind und nun plötzlich gefahrlos in ihr Heimatland reisen können sollen.
Bayerns klare Haltung gegen vorschnelle Entscheidungen
Besonders kritisch sieht Bayerns Innenminister Herrmann die geplante Regelung. Er betont völlig zu Recht, dass keinerlei Zeitdruck bestehe, vor der Regierungsneubildung eine dauerhafte Entscheidung zu treffen. Eine nüchterne und sachliche Einschätzung, die den überhasteten Aktionismus der Bundesregierung entlarvt.
Widersprüchliche Signale der Bundesregierung
Besonders pikant erscheint der Zeitpunkt dieser Initiative: Erst kürzlich musste die geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser ihre geplante Syrien-Reise aufgrund konkreter Sicherheitshinweise absagen. Wie kann man dann ernsthaft davon ausgehen, dass das Land sicher genug für "Erkundungsreisen" von Flüchtlingen sei?
Systematische Aushöhlung des Asylrechts
Die geplante Regelung höhlt das Grundprinzip des Asylrechts systematisch aus. Denn bislang galt: Wer in sein Herkunftsland reist, zeigt damit, dass er dort keine Verfolgung mehr zu befürchten hat - was folgerichtig zum Verlust des Schutzstatus führen muss. Die neue Ausnahmeregelung würde diese logische Konsequenz aushebeln.
Fragwürdige Umsetzung geplant
Das Bundesinnenministerium plant, dass die Reisen bei den Ausländerbehörden angemeldet werden müssen. Doch wie soll überprüft werden, ob diese tatsächlich nur der "Vorbereitung einer Rückkehr" dienen? Eine effektive Kontrolle erscheint hier praktisch unmöglich.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Mit dieser Regelung würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Sie könnte als Blaupause für weitere Aufweichungen des Asylrechts dienen und das ohnehin schon überforderte deutsche Asylsystem noch weiter belasten. Zudem sendet sie ein völlig falsches Signal an all jene, die noch einen Asylantrag stellen wollen.
Die Pläne der Bundesregierung zeugen einmal mehr von einer realitätsfernen Migrationspolitik, die weder den Interessen der deutschen Bevölkerung noch den tatsächlichen Herausforderungen der Flüchtlingskrise gerecht wird. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Widerstand der Bundesländer, allen voran Bayerns, durchsetzen wird.

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