
Arbeitsrechtlich bedenkliche Klima-Strafen beim VfL Osnabrück
Der Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück sorgt für Aufsehen mit einer fragwürdigen Maßnahme: Klima-Strafzahlungen für seine Mitarbeiter. Die Basis dafür bildet ein vom Verein berechneter, individueller CO₂-Fußabdruck, der zu Gehaltsabzügen führt, wenn Mitarbeiter sich nicht klimafreundlich genug verhalten. Ein Verhalten, das arbeitsrechtlich höchst problematisch ist und der geltenden Rechtsprechung zuwiderläuft.
Die Gemeinwohlklausel und ihre Konsequenzen
Seit Mitte 2021 sind alle neuen und aktualisierten Arbeitsverträge beim VfL Osnabrück mit einer sogenannten "Gemeinwohlklausel" ausgestattet. Sie verpflichtet die Arbeitnehmer dazu, sich entsprechend der Wertebasis des Klubs zu verhalten und die "enkeltaugliche" Ausrichtung des Klubs aktiv zu unterstützen. Dies beinhaltet auch die Kompensation der beruflichen CO₂-Emissionen.
Der niedersächsische Fußballverein erhebt dabei den individuellen CO₂-Fußabdruck eines jeden Mitarbeiters. Faktoren wie die Länge des Arbeitsweges, die Art und Weise, wie dieser zurückgelegt wird, oder auch Ernährungsgewohnheiten fließen in die Berechnung ein. Die "Kompensation" erfolgt durch direkte Abzüge vom Gehalt des Arbeitnehmers.
Kritik an der Praxis des VfL Osnabrück
Der VfL Osnabrück bezeichnet diese Praxis, die einer Strafsteuer gleichkommt, als "direkten monetären Anreiz zur Verhaltensänderung". Der Verein spricht dabei immer wieder von der "Enkeltauglichkeit" – ein Kunstwort, das den angeblichen Schutz der Lebensgrundlagen für die nächsten Generationen betiteln soll.
Der genaue Wortlaut der umstrittenen Klausel wird vom Verein allerdings nicht veröffentlicht. Der Verein beruft sich auf "Vertraulichkeit und Verschwiegenheit" bezüglich der Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter. Der VfL behauptet, dass seine Mitarbeiter sich bewusst für den Weg der Gemeinwohlorientierung und der "Enkeltauglichkeit" entscheiden und hinter diesem Prinzip stehen.
Arbeitsrechtliche Bedenken
Arndt Diringer, Jurist und Hochschullehrer, bewertet das Verhalten des Fußballclubs als arbeitsrechtlich sehr heikel: "Die Rechtsprechung hat aus guten Gründen immer wieder betont, dass das Privatleben der Mitarbeiter für Arbeitgeber grundsätzlich tabu ist", schreibt Diringer. "Nur so können Beschäftigte ihre Grundrechte verwirklichen, ohne Angst um ihr Einkommen zu haben."
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation beim VfL Osnabrück weiterentwickelt und ob andere Vereine ähnliche Maßnahmen ergreifen werden. Es ist zu hoffen, dass die Grundrechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes eingeschränkt werden.
Fazit
Die Maßnahme des VfL Osnabrück wirft ernsthafte Fragen auf und zeigt, wie sich der Klimaschutz inzwischen in Bereiche vorwagt, die bisher als privat galten. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang nicht auf der Strecke bleiben.

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