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17.07.2024
07:37 Uhr

Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit: Regierungskritik als Grundlage für Compact-Verbot?

Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit: Regierungskritik als Grundlage für Compact-Verbot?

Das Compact-Magazin wurde heute medienwirksam verboten – von einer Innenministerin, die für ein Antifa-Magazin schrieb. Polizei, Presse und ein Antifa-naher Fotograf überraschten Chefredakteur Jürgen Elsässer im Bademantel, während Systemmedien den Schritt als Erfolg für die Demokratie feiern. Die Argumentation des Verbots wirft dabei erhebliche Fragen auf: Hier werden nämlich keine klar erkennbaren strafbaren Äußerungen oder Gewaltaufrufe angeprangert, sondern Regierungskritik.

Mediale Inszenierung und fragwürdige Begründungen

Es ist eine Show, die verdächtig an die Razzien gegen sogenannte Reichsbürger erinnert: Während Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer heute Morgen im Bademantel von einem Großaufgebot der Polizei überrascht wurde, die zur Razzia angerückt war, hatten Systemmedien ihre „Recherchen“ zum Verbot des Magazins offensichtlich längst parat. Die Beamten derweil hatten nicht nur die Presse im Schlepptau, sondern auch einen sogenannten „freien Fotojournalisten“, der der linksextremen Antifa nahesteht.

Beunruhigende Antifa-Verstrickung

Bedenkt man, dass Innenministerin Nancy Faeser selbst für ein Magazin der Antifa schrieb und nun bestimmen soll, was rechtsextrem ist und was entsprechend ihrer Ansicht nach verboten gehört, zeigt sich, auf was für wackligen Füßen der deutsche Rechtsstaat inzwischen steht. Der Antifa-Verein VVN-BdA, für den Faeser einen Artikel verfasst hatte, gab laut „Welt“ 2022 gemeinsam mit anderen Antifa-Gruppen Ratschläge zum „Umzingeln, Einmauern und Einwickeln“ von AfD-Wahlständen und empfahl die Zusammenarbeit mit der lokalen Antifa, um Parteiveranstaltungen zu verhindern.

Linke Gewalt und die Rolle des Staates

Die Bilder von der Hetzjagd auf AfD-Politiker beim letzten Bundesparteitag in Essen dürften unvergessen sein. Mehrere Polizisten wurden dabei verletzt, Beamte wurden von Linksextremisten zu Boden geschlagen, man trat brutal auf deren Köpfe ein. Wird mit solchen Kriminellen in Deutschland von oberster Stelle kooperiert? Das Innenministerium verweigerte laut „Welt“ seinerzeit die Auskunft darüber, ob Faeser Mitglied beim VVN-BdA war oder ist.

Gefährdung der Meinungsfreiheit

Wenn aus dem Rechts- ein Linksstaat wird, ist das nicht nur für die Pressefreiheit eine Gefahr: Dann steht die Meinungsfreiheit unter Beschuss. Betroffen sind dann nicht nur Medienmacher, sondern jeder Bürger, der allzu öffentlich unliebsame Meinungen ausspricht. Deswegen ist das Verbot von „Compact“ keineswegs nur für Herausgeber und Redakteure des Magazins sowie für dessen Leser brisant. Je nach Stichhaltigkeit der Argumente für das Verbot lassen sich durchaus Rückschlüsse über den Zustand des deutschen Rechtsstaats ziehen. Und hier gibt das Verbot sehr wohl zu denken.

„Aggressiv-kämpferisch“ gegen die Demokratie?

Zunächst einmal muss man sich wundern, dass hier eine GmbH auf Basis des Vereinsgesetzes verboten wird. Der Vereinsbegriff ist zwar an keine Rechtsform gebunden, doch der Vorgang scheint mehr als unüblich. Noch sonderbarer wirkt das Verbot, wenn man sich die inhaltlichen Begründungen zu Gemüte führt, die auf einer „umfangreichen Materialsammlung“ des Verfassungsschutzes basieren sollen. Nun erwartet man natürlich die Schilderung eindeutig rechtswidriger Inhalte, denn medial wird kolportiert, „Compact“ agitiere gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und zwar „aggressiv-kämpferisch“.

Kritik als Gefahr für die Demokratie?

Wie sehen die fraglichen Inhalte aus? Bei der „Welt“ wird das Magazin wie folgt eingeordnet: Es präsentiere den Lesern „Untergangsszenarien und Rassismus, Verschwörungserzählungen und Hetze gegen Politiker der verhassten ‚Alt-Parteien‘ – und als Ausweg aus all dem Unheil: die AfD“. Wenn Medien, die sonst bereitwillig apokalyptische Klima-Warnungen verbreiten, von Untergangsszenarien schreiben, mutet das unfreiwillig komisch an.

Schlag gegen Presse- und Meinungsfreiheit

Dass man dann auch noch aufführt, dass neben Annalena Baerbock, Ursula von der Leyen und Marie-Agnes Strack-Zimmermann sogar die Innenministerin Nancy Faeser persönlich von „Compact“ kritisiert wurde und auf einem Titelbild mit dem Schriftzug „Asyl-Bombe“ zu sehen war, lässt das Verbot des Magazins in einem besonders bedenklichen Licht erscheinen: Spätestens jetzt könnte der Leser zu dem Schluss kommen, dass alles, was sich gegen Nancy Faeser und die Politik der Ampelmänner*innen richtet, verboten werden könnte.

In Summe lassen das heutige Vorgehen und die mediale Berichterstattung den kritischen Beobachter ratlos zurück. Compact kann gegen das Verbot klagen – der Ausgang ist freilich ungewiss, doch Faeser und ihr Ministerium müssten dann wohl stichhaltigere Argumente für ihr Vorgehen vorbringen als etwa die Beschreibung Angela Merkels als „Königin der Schlepper“.

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