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24.10.2024
05:49 Uhr

Abgeschobener Rumäne kehrt zurück und überfällt Juwelier in Duisburg

Abgeschobener Rumäne kehrt zurück und überfällt Juwelier in Duisburg

In Duisburg steht derzeit ein 25-jähriger Rumäne wegen versuchten Diebstahls in einem Juweliergeschäft vor Gericht. Der Mann, der Anfang des Jahres nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts abgeschoben wurde, reiste kurz darauf wieder illegal nach Deutschland ein und verübte im Mai einen Überfall auf ein Juweliergeschäft.

Rückkehr nach Abschiebung

Der Rumäne hatte im Januar seine neunjährige Haftstrafe abgesessen, die er für ein Tötungsdelikt im Alter von fünfzehn Jahren erhielt. Nach seiner Entlassung wurde er abgeschoben und mit einem zehnjährigen Wiedereinreiseverbot belegt. Trotz dieses Verbots kehrte er bereits im Mai nach Deutschland zurück und versuchte, ein Juweliergeschäft in Duisburg zu überfallen.

Überfall auf Juweliergeschäft

Am 13. Mai betrat der Tatverdächtige das Geschäft mit einer Staubmaske und einem Messer bewaffnet. Er hatte den Laden zuvor beobachtet, um sicherzustellen, dass der 56-jährige Ehemann der Inhaberin, der als Aushilfe im Geschäft arbeitet, allein war. Der Mitarbeiter begann zu schreien, als der Rumäne das Geschäft betrat, woraufhin dieser ihn in ein Nebenzimmer drängen wollte. Bei der folgenden Rangelei verlor der Rumäne sein Messer, konnte aber ein anderes Messer ergreifen, bevor er ohne Beute floh. Die Polizei nahm ihn kurz darauf in der Nähe des Tatorts fest.

Motiv und Aussagen vor Gericht

Der Angeklagte behauptet, dass er wenige Tage vor dem Überfall zwei Schmuckstücke an das Juweliergeschäft verkauft habe und diese zurückkaufen wollte, da der Verkauf seiner Familie missfallen habe. Der Mitarbeiter des Geschäfts bestreitet jedoch, von diesem Verkauf gewusst zu haben. Laut seiner Aussage hätte er dem Angeklagten den Schmuck gegen Vorlage einer Quittung oder eines Ausweises und Bezahlung des vereinbarten Betrags zurückgegeben.

"Hätte er mir die von mir in solchen Fällen immer als Quittung benutzte Visitenkarte oder seinen Ausweis gezeigt und das vereinbarte Geld auf den Tisch gelegt, hätte er den Schmuck bekommen," sagte der 56-Jährige laut der Westfälischen Allgemeinen Zeitung (WAZ).

Reaktionen und Kritik

Der Fall wirft erneut Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzung von Abschiebungen sowie zur Kontrolle illegaler Einreisen auf. Kritiker bemängeln die offenen Grenzen und fordern strengere Maßnahmen, um Wiederholungstäter abzuschrecken und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass das Gericht noch in dieser Woche ein Urteil fällt.

Die erneute Einreise des abgeschobenen Straftäters zeigt auf dramatische Weise die Schwächen im deutschen Asyl- und Justizsystem. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die aktuelle Politik die Sicherheit der Bürger gefährdet und die Kontrolle über die Grenzen verloren hat. Ein konsequentes Handeln und eine Rückbesinnung auf traditionelle Werte und strikte Gesetzesdurchsetzung sind dringend notwendig, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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