ZDF-Debakel: Gericht stoppt Falschberichterstattung zur Potsdam-Affäre
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landgericht Hamburg dem ZDF untersagt, weiterhin falsche Behauptungen über das sogenannte Potsdam-Treffen zu verbreiten. Diese Entscheidung legt die Schwächen und Versäumnisse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schonungslos offen.
Fehlende Recherche trotz großer Ressourcen
Das ZDF, ein Sender mit riesigem Budget und zahlreichen Redakteuren, hatte sich darauf berufen, keine Zeit für eigene Recherchen gehabt zu haben. Stattdessen übernahm man ungeprüft die Darstellungen der Plattform "Correctiv". Diese Vorgehensweise wurde vom Gericht als unzureichend und unprofessionell abgeurteilt.
Ungeprüfte Behauptungen und dramatische Zusätze
Besonders brisant: Das ZDF hatte behauptet, bei dem Treffen in Potsdam sei über die Deportation von Millionen Menschen, auch solchen mit deutscher Staatsbürgerschaft, gesprochen worden. Diese Aussagen wurden vom Gericht als falsch eingestuft. Der Kläger, Jurist Ulrich Vosgerau, konnte somit einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen. Das ZDF muss nun nicht nur die Prozesskosten tragen, sondern riskiert bei Zuwiderhandlung ein erhebliches Ordnungsgeld.
Verheerende Folgen für den Journalismus
Die Offenbarung, dass das ZDF Meldungen Dritter ungeprüft übernommen hatte, ist ein schwerer Schlag für den öffentlich-rechtlichen Journalismus. Statt sorgfältiger Recherche setzte man auf Copy-Paste-Journalismus, der durch zusätzliche, nicht einmal von "Correctiv" selbst behauptete Details noch dramatisiert wurde. Diese Praxis wurde vom Gericht nicht akzeptiert, zumal der Bericht monatelang online blieb und somit genügend Zeit für eine Überprüfung vorhanden gewesen wäre.
Ignoranz gegenüber Gerichtsentscheidungen
Obwohl andere Gerichte ähnliche Darstellungen bereits untersagt hatten, hielt das ZDF an seiner Version fest. Dies zeigt nicht nur eine mangelnde Sorgfaltspflicht, sondern auch eine bewusste Ignoranz gegenüber rechtsstaatlichen Entscheidungen. Dies ist ein weiterer Beleg für den desolaten Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Eine Bankrotterklärung des Qualitätsjournalismus
Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Gerichtsentscheidungen gegen Medien, die die "Correctiv"-Geschichte unkritisch übernommen hatten. Besonders erschreckend ist, dass gerade die gebührenfinanzierten Sender hier eine unrühmliche Rolle spielten. Dies wirft Fragen auf, nicht nur nach journalistischer Sorgfalt, sondern auch nach dem Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ein Appell an journalistische Sorgfalt
Carsten Brennecke, ein Vertreter der Klägerseite, empfahl dem ZDF dringend, einen Blick in den Pressekodex zu werfen. Dieser besagt, dass Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt sei. Informationen müssen mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Wenn das ZDF dies nicht leisten kann, ist dies eine Bankrotterklärung und schadet dem Ansehen des ohnehin angeschlagenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zusätzlich.
Der ursprüngliche ZDF-Beitrag ist mittlerweile aus der Mediathek verschwunden. Zurück bleibt ein 404-Fehler und das ungute Gefühl, dass hier nicht nur ein Beitrag, sondern auch journalistische Standards verloren gegangen sind. Dieser Fall zeigt deutlich, dass für Attacken auf unliebsame politische Gegner jedes Mittel recht zu sein scheint.
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